Klaus Rademacher beantwortete auch viele Fragen zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Foto: DRK Foto: Schwarzwälder Bote

Vortrag: Klaus Rademacher spricht über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Dornstetten. Zu einem Vortrag hatte der DRK-Ortsverein Dornstetten/Glatten/Schopfloch in Kooperation mit dem Autohaus Weinläder ins Autohaus eingeladen. Klaus Rademacher, Oberarzt Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt und Leiter des Geriatrischen Schwerpunkts, referierte zum Thema "Mein Wille geschehe: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung".

Im Namen des DRK begrüßte Conny Schwab die Gäste. Solche Vorträge gehörten zwar schon fast zur Tradition in Dornstetten, sagte sie, jedoch hätten die Organisatoren nicht mit so vielen Gästen gerechnet. Für 80 sei bestuhlt gewesen, weitere 20 Stühle wurden dazu geholt, aber auch diese reichten nicht aus. Das unterstrich auch Hans Holzberger vom Autohaus. Die zahlreichen Besucher würden verdeutlichen, dass das Thema brandaktuell sei.

"Jeder, egal ob jung oder alt, sollte sich mit den Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beschäftigen", betonte der Oberarzt. Wenn ein Patient seinen Willen nicht mehr mitteilen könne, dann greife die Patientenverfügung, und es werde nach dem mutmaßlichen Willen gehandelt. Dabei sei die Patientenverfügung oft nicht nur wichtig für den Erkrankten selbst. "Oft erlebe ich Angehörige, die nicht wissen, ob sie alles richtig machen", sagte Rademacher. Immer wieder betonte er, dass es für Patientenverfügungen zahlreiche Vorlagen gebe. "Man braucht keinen Notar."

Bei der Vorsorgevollmacht drehe sich alles um die Frage "Wer entscheidet für mich, wenn ich das nicht mehr eigenständig kann?". Rademacher erklärte den Unterschied zwischen Bevollmächtigtem und Betreuer. Der Bevollmächtigte werde freiwillig beauftragt, er handele ohne staatliche Beaufsichtigung. Der Betreuer werde vom Gericht überwacht und unterstehe der Aufsicht und der Kontrolle. Betreuer bleibe man bis zum Tod, Bevollmächtigter auch danach. Rademacher unterstrich, dass mit der Vorsorgevollmacht konkrete Vertretungssituationen geklärt werden. Wichtig sei, in der Vorsorgevollmacht alles rund um die Themenfelder "Gesundheit und Freiheit" sowie das Handeln mit "Tod als Folge" zu klären. Eine Vorsorgevollmacht könne formlos sein. Sind Grundbucheinträge oder Immobilien betroffen, empfiehlt der Arzt, einen Notar aufzusuchen. Ebenso riet er, die Unterschrift beglaubigen zu lassen.

Die Betreuungsverfügung sei ein weiteres Dokument, etwa für Menschen, deren Angehörige weiter weg wohnen. Rademacher verdeutlichte dies am Beispiel des hilfreichen Nachbarn, der einen Teil der Aufgaben übernehme.

Im Anschluss an den Vortrag stellten die Zuhörer Fragen und tauschten sich bei einem kleinen Imbiss aus.