Ein Bild eines Fachbüros stellt die Windräder maßstabsgerecht dar. Foto: Gukelberger Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Beruht die Ausweisung des Bettenbergs als Windkonzentrationszone auf Fehlinterpretation?

Vor Kurzem wurde im Gemeinderat der Teilflächennutzungsplan für Windenergie beschlossen. Bettenberg und Kaltes Feld werden als mögliche Standorte ausgewiesen. Das sorgte, wie von Bürgermeister Markus Huber prognostiziert, für Gegenwind.

Dornhan. Als Reaktion auf den Beschluss, der in der Gemeinderatssitzung getroffen wurde, luden der Ortschaftsrat Bettenhausen/Leinstetten und die Bürgerwerkstatt zu einem Informationsabend im Lindensaal ein.

Zur Überraschung vieler Bürger sei in der Gemeinderatssitzung bei der Vorlage des zweiten Entwurfs zum Teilflächennutzungsplan Windkraft der Bettenberg als zusätzliche Fläche für die Errichtung von bis zu drei Windrädern ausgewiesen worden.

Mehr als 100 Interessierte folgten den Ausführungen von Referent Gerd, Freiherr von Podewils. Er erläuterte den ersten Entwurf des Teilflächennutzungsplans, der vom 28. November 2016 bis zum 10. Januar dieses Jahres zur öffentlichen Stellungnahme offengelegt war. Er ging auf die Kriterien Windhöffigkeit, Abstand zu Siedlungen, Artenschutz und auf die Folgen bei Nichteinhaltung ein. In diesem ersten Entwurf war der Bettenberg, nachvollziehbar begründet, von der Stadtverwaltung Dornhan für den Bau von Windrädern ausgeschlossen worden.

Von Podewils hat die umfangreichen Dokumente und Gutachten des zweiten Entwurfs gesichtet und die Überarbeitung in sachlicher und objektiver Darstellung erläutert. Dabei stützte er sich unter anderem auf frei verfügbare Informationen und die Einschätzung fachkundiger Experten, die in vergleichbaren Verfahren mitwirkten.

Das Ergebnis deute darauf hin, dass die Ausweisung des "Bettenbergs" als zusätzliche Windkonzentrationszone auf Basis einer Fehlinterpretation eines Gutachtens beruhe, das von der Stadtverwaltung Dornhan im vergangenen Frühjahr in Auftrag gegeben wurde. Da dieses schwere methodische Fehler habe, weise der vorgelegte zweite Entwurf einen schweren Abwägungsmangel zu artenschutzrechtlichen Belangen auf, so von Podewils. Dieser Mangel stelle die von der Stadtverwaltung in der Gemeinderatssitzung vom 27. November dargestellte Rechtssicherheit in Frage. Damit würde der Plan angreifbar und die im Interesse aller Gemeindemitglieder angestrebte Konzentration der Windräder auf speziell zugewiesenen Flächen zunichte gemacht, meint von Podewils.

Er machte die Bürger darauf aufmerksam, dass die Stellungnahmen der Fachbehörden vom Landratsamt Rottweil und Regierungspräsidium Freiburg zum ersten Entwurf des Teilflächennutzungsplans Windenergie eindeutig darauf hinweisen, die Fläche "Bettenberg" als zusätzliche Windkonzentrationszone auszuschließen.

Neben persönlichen Stellungnahmen und einer Unterschriftenliste, die den Gemeinderat zur Ablehnung des Plans auffordert, wurde in Betracht gezogen einen Fachanwalt, sowie die Einschätzung durch einen Naturschutzverband einzuschalten.