Änderung: Bebauungsplan Bühlstraße

Dornhan. Ob er seine Bestimmungen im Bebauungsplan Bühlstraße nicht ein wenig lockern kann, hat der Dornhaner Gemeinderat geprüft. Nachdem die Erschließung in Marschalkenzimmern erfolgreich umgesetzt worden ist, ging es um Themen wie Baufenster und Traufhöhe. Aufgrund geänderter Anforderungen der Bauherren an die bauliche Nutzung und der Forderung nach einem flächensparenden Bauen sollte der Bebauungsplan in einigen Festsetzungen geändert werden.

Die Traufhöhe, also der Abstand vom Bezugspunkt an der Straßenachse bis zum Schnittpunkt der Dachaußenhaut mit der Außenwand, sei das Kardinalthema, meinte Bürgermeister Markus Huber. Künftig soll die erlaubte Höhe 6,50 Metern betragen dürfen, vorher waren es nur vier Meter. Damit soll die bisher auch schon zulässige zweigeschossige Bebauung weiter ermöglicht werden. Die maximal zulässige Gebäudehöhe für das Wohngebiet bleibe jedoch unverändert bei 8,20 Metern. Ein Eigentümer habe sich an die Stadt gewandt und um eine größere erlaubte Firsthöhe gebeten. "Das ist vom Ablauf her ein Unding", meinte Bürgermeisterstellvertreter Alois Schanz kopfschüttelnd. Dass der Eigentümer hinter dem Rücken des Ortschaftsrats zur Stadt renne, weil ihm dessen Entschluss nicht gefalle, sei unmöglich, meinte er. "Die Höhe soll bei 8,20 Metern bleiben, sonst kann ich den Änderungen nicht zustimmen", stellte er klar.

Frei bestimmbar soll künftig die Dachform sein. Bislang mussten sich die Hauseigentümer auf Sattel-, Walm- und Pultdächer beschränken. Die Änderungsrichtlinien gelten auch für Eigentümer, die bereits gebaut hätten und Änderungen an ihren bestehenden Gebäuden vornehmen möchten, meinte Huber.