Der Trend geht in Dornhan mittlerweile zu mehr Urnen- als Erdbestattungen. Symbol-Foto: Pixabay Foto: Schwarzwälder Bote

Friedhof: Gemeinderat beschließt Gebührenerhöhung / Wegepflege in der Kritik

Dornhan. Nachdem man sich bereits im Verwaltungsausschuss über eine moderate Erhöhung der Friedhofsgebühren für einen Kostendeckungsgrad von 90 Prozent bei den Bestattungskosten und von 80 Prozent bei den restlichen Posten einig war, musste nun ein Gemeinderatsbeschluss herbeigeführt werden. Da der Trend zu deutlich mehr Urnen- als Erdbestattungen gehe und die Kosten damit bei sinkendem Flächenbedarf gleich bleiben, war es den Räten ein Anliegen, vor allem die Gebühren für Erstere zu erhöhen.

Stadtrat Simon Kaufmann regte an, den Kostendeckungsgrad bei Erdgräbern auf 85 oder 90 Prozent anzuheben und bei Urnen- oder Baumgräbern sogar auf 100 oder 110 Prozent. Ein entsprechendes Schreiben habe er bereits an die Stadträte geschickt. Er empfinde es als unfair, "normale" Bestattungen teurer zu machen, obwohl die Baumgräber die Kosten verursachen würden. Zudem meinte er, die Teilorte würden darunter leiden, da dort ja gar keine Baumgräber angeboten würden.

Dem musste Bürgermeister Markus Huber widersprechen. Auch in den Teilorten werde dieser Grabtyp angeboten. Die Gebühren für die sechs Friedhöfe in der Gesamtstadt werden mit einer Mischkalkulation berechnet, erklärte Huber. Zudem wolle man den Flächenfaktor weiterhin berücksichtigen, wenn man ihn auch nicht mehr ausschließlich zur Kalkulation nimmt. "In ein bis zwei Jahren werden wir neue Erkenntnisse haben. Bei der Wahl der Grabarten hat man eine sehr dynamische Entwicklung", sagte Huber. Generell begrüße es die Verwaltung, wenn Vorschläge auch an sie geschickt würden, damit das Thema entsprechend vorbereitet werden könne und man eine Basis für Diskussionen und Beschlüsse habe.

Letztlich wurde der Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung inklusive der Neukalkulation der Gebühren bei vier Enthaltungen zugestimmt. Die Bestattungsgebühren betragen damit künftig zwischen 770 und 485 Euro. Bei einem Reihengrab reicht die Spanne von 370 (Urnenreihengrab) bis 1580 Euro (Rasenerdgrab). Die Gebühren für die Überlassung eines Wahlgrabs liegen bei 650 (Urne) bis 3810 Euro (Familientiefgrab).

Die Benutzungsgebühren für die Aussegnungshalle sind auf 240 Euro festgesetzt, für die Leichenzelle auf 180 Euro.

Stadtrat Jürgen Maier merkte an, dass er mit der Wegepflege und dem Rückbau der alten Gräber in Weiden nicht zufrieden sei. Er schlug vor, dem von der Stadt beauftragten Dienstleister eigenes Material zur Verfügung zu stellen, damit sich die Gräber besser in das Gesamtbild einfügen. Der Friedhof sei das Aushängeschild einer Gemeinde.

Für die Wegepflege sei die Stadt selbst verantwortlich, sagte Bürgermeister Huber dazu. Er habe die Anregung aufgenommen. Felix Lehmann meinte, man müsse für die richtige Instandhaltung der Anlagen Geld investieren. Das Erscheinungsbild sei wichtig. "Mir ging es eher darum, das Geld effizienter zu nutzen", verdeutlichte Maier.