Opfer von Vandalismus: Die Blitzsäule in der Neue-Wolterdinger-Straße wurde vergangenes Jahr mit Neon-Farben besprüht. Fotos: Simon Foto: Schwarzwälder Bote

Morgens kann es schon mal hektisch werden. Zu spät aufgestanden, kurzes

Morgens kann es schon mal hektisch werden. Zu spät aufgestanden, kurzes Frühstück und schnell ins Auto, ab zur Arbeit. Auf dem Weg dann plötzlich ein roter Blitz. Erwischt. Eine Radarfalle hat zugeschlagen.

Die in Donaueschingen verwendeten Messgeräte TraffiStar S 350 werden aufgrund der nicht zu beanstandenden Zulassung und gültigen Eichung uneingeschränkt für den weiteren Messbetrieb eingesetzt. Die Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) für das Messgerät wurde durch das Urteil nicht aufgehoben: TraffiStar S 350 erfüllt alle bestehenden gesetzlichen Regelungen für eichpflichtige Messgeräte nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie der Mess- und Eichverordnung; die im Einsatz befindlichen Messgeräte von TraffiStar S350 verfügen über eine gültige Baumuster-Prüfbescheinigung der PTB und sind gültig konformitätsbewertet.

Donaueschingen. (guy) Noch ärgerlicher, wenn es ein stationärer Blitzer war, den man eigentlich vom tagtäglichen Vorbeifahren schon kannte. Ein Autofahrer hat es dabei aber nicht nur beim Ärger belassen, er zog vor den Kadi und klagte beim Verfassungsgericht in Saarbrücken. Die Daten der Blitzerbilder, die das Gerät des Typs Jenoptik Traffistar S 350 aufnimmt, seien nicht belastbar – so sein Ansatz. So entschied das Gericht schließlich zugunsten des Klägers. Zwar seien die Messungen korrekt, die Ergebnisse würden jedoch nicht gespeichert. Eine nachträgliche Kontrolle der Messung sei dadurch nicht möglich. Ein Urteil, das bundesweit Wellen schlägt?

Nun befinden sich in Donaueschingen seit 2016 sechs stationäre Blitzer mit eben jenem Gerätetyp. Wie wird in der Stadt mit dem Urteil in Saarbrücken umgegangen? Andere Gemeinden, wie etwa Albstadt, haben sich dazu entschieden, zunächst keine Bescheide zu verschicken, die auf Traffistar-Messungen beruhen.

"Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Saarland hat für Baden-Württemberg und die weiteren Bundesländer keine rechtliche Bindungswirkung, sodass sich am Verfahren nichts ändert", erklärt Vera Moßbrucker von der Pressestelle des Donaueschinger Rathauses. Gleiches bestätigt auch das baden-württembergische Verkehrsministerium: "Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte – auch in Baden-Württemberg – ist in Bezug auf die Speicherung der Rohmessdaten vielfach zu einem anderen Ergebnis als der saarländische Verfassungsgerichtshof gekommen."

Der Betroffene hatte im Beschwerdeverfahren vor dem saarländischen Verfassungsgerichtshof gerügt, dass für ihn – aufgrund der ihm vorenthaltenen Rohmessdaten – keine hinreichende Prüfung der Richtigkeit der Messung möglich gewesen wäre. Damit sei der Grundsatz des fairen Verfahrens durch die Vorinstanzen verletzt worden. Im Verfahren vor dem Amtsgericht Saarbrücken war der Betroffene wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 Kilometern pro Stunde innerorts zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt worden.

Umfassende Prüfung vor der Zulassung

Das Gerät messe die Geschwindigkeit auf Basis von Laserimpuls-Laufzeitmessungen. Vom Messgerät ausgesendete Laserimpulse werden nach Reflexion an einem Objekt vom Empfänger im Messgerät nachgewiesen. Bevor ein Messgerät in den Verkehr gebracht werde, sei ein langwieriges Zulassungsverfahren bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig notwendig.

Der Prüfung vorausgehen unter anderem 21 121 Messungen unter verschiedensten Bedingungen. Im Fall des in Frage stehenden Messgerätes seien nach Prüfung der PTB die Fehlergrenzen nicht überschritten worden. Im Jahr 2015 wurde die Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt. Die Messgeräte unterliegen der jährlichen Wartung und Eichung.

Wer sich dennoch in seinen Rechten verletzt sehe oder die Richtigkeit von Geschwindigkeitsmessungen anzweifele, dem stehe der Rechtsweg offen, indem er gegen den Bußgeldbescheid fristgerecht Einspruch einlegt, so Moßbrucker weiter.

Zudem wurde seitens des Herstellers ein Software-Update vorgenommen, um eben jenen Punkt der fehlenden Rohmessdaten auszugleichen. Das Update wurde am 22. Juli abgeschlossen. Derzeit werde die Software-Entwicklung fortgesetzt, um eine andere, umfangreichere Option auf den Markt zu bringen, die sich auf die zentrale Forderung des Urteils des saarländischen Verfassungsgerichtshofes bezieht. "Jenoptik geht davon aus, dass die Neuentwicklung noch im dritten Quartal abgeschlossen werden kann und stellt ein umfassendes Software-Update in Aussicht", sagt Moßbrucker.