Regierungspräsidium, Landratsamt und Planungsbüro erläutern beispielhaft die Instrumente des neuen Hochwasserrisikomanagements des Landes. Foto: Bombardi Foto: Schwarzwälder-Bote

Landratsamt und Regierungspräsidium informieren zu Risikomanagement bei Hochwasser / Gefahrenkarten in Arbeit

Von Rainer Bombardi

Donaueschingen. Beunruhigt nahmen Einwohner aus dem Wolterdinger Längefeld das neue Hochwasserrisikomanagement des Landes zur Kenntnis. Beschleunigt der geplante Bau der Umfahrung die Hochwassergefahr und haben die bestehenden Bauplätze danach noch einen Wert?

Antworten erhielten sie in einer öffentlichen Veranstaltung. Im Landratsamt informierte das Regierungspräsidium Freiburg in Kooperation mit der Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung (WBW). Die Fachleute berichteten, dass das neue Risikomanagement ein aktives Werkzeug sei, welches als Basis das Management und die Planung von Maßnahmen gegen Hochwasserrisiken beinhalte. Planungstool seien Gefahrenkarten, die aktuell flächendeckend erarbeitet würden. Auch im Projektgebiet der Oberen Donau gelte die Prämisse, dass nur mit Zustimmung der betroffenen Kommunen Maßnahmen genehmigt würden. Auch erhalte die Bevölkerung die Möglichkeit, sich aktiv an der Diskusssion zu beteiligen und Änderungswünsche vorzuschlagen.

Frank Bohlen vom Regierungspräsidium in Freiburg und André Assmann vom Planungsbüro Geomer skizzierten die neue Handlungsstrategie, die im technischen Hochwasserschutz eine letzte Alternative sieht. Nicht zuletzt auch finanzielle Aspekte begünstigen diesen neuen Weg des Hochwasserschutzes, der auf die Erhöhung der Sicherheit setzt. Die neuen Gefahrenkarten rücken Möglichkeiten in den Fokus, um Risiken zu vermeiden, bestehende Risiken zu vermindern und Auswirkungen während und nach des Hochwassers zu verringern. Die Gefahrenkarten werden laufend, jedoch alle sechs Jahre erneuert und sind für die Kommunen bindend. In den Gefahrenkarten sind Gebiete ausgewiesen die im Falle eines Hundertjährigen Hochwassers (HQ100) betroffen sind. Dort erhält der Hochwasserschutz absoluten Vorrang. Vorhandene und bereits ausgewiesene Bauzonen haben keinen Gebietsschutz. Indes dürfen Baumaßnahmen wie eine Umfahrung, in HQ 100-Gebieten nur erfolgen, sofern die Gemeinden dafür Ausgleichsmaßnahmen anbieten können. Dasselbe gilt für alle anderen baulichen Aktivitäten in diesen Gebieten. Die Frage ob ein Baugebiet seine Effektivität und seine Funktion behält, hänge von diversen Faktoren wie dem bestehenden Hochwasserschutz oder Ausgleichsmaßnahmen ab. Es könne nicht im Interesse der Bauherren sein, Maßnahmen umzusetzen und bewusst Hochwassergefahren in Kauf zu nehmen, gab Joachim Gwinner zu bedenken.

Der Hüfinger Unternehmer Ernst Friedrich Szeglat berichtete von den verheerenden Folgen, die das Hochwasser der 90-er Jahre auf seinen damaligen Betrieb hatte und appellierte an das Land, das Versicherungswesen so gut wie möglich zu lösen. Alle Maßnahmen in HQ 100-Gebieten benötigen in Zukunft eine Ausnahmegenehmigung und das Bauen wird mit Sicherheit nicht mehr so einfach möglich sein, bemerkte Donaueschingens Stadtbaumeister Heinz Bunse.