Ohne behördliche Erlaubnis hatten zwei Männer in einer Donaueschinger Kneipe drei Geldspielautomaten aufgestellt. Dafür gab es jetzt empfindliche Geldstrafen. Foto: Hopp

Berufungsverhandlung vor dem Landgericht: Angeklagter aus Donaueschingen muss 4800 Euro Strafe zahlen.

Konstanz/Donaueschingen - Empfindliche Geldstrafen müssen ein Mann aus Donaueschingen und sein Kumpel aus Offenburg hinnehmen. Ohne behördliche Erlaubnis hatten sie in einer Donaueschinger Kneipe drei Geldspielautomaten und ein Wett-Terminal aufgestellt und einen Gewinnanteil von 50 oder 70 Prozent kassiert.

Das Terminal für Sportwetten war für Internet-Wett-Spiele freigeschaltet, was in Deutschland verboten ist. Anlässlich einer Routinekontrolle der Verwaltungsbehörde kam es zur Anzeige. Während das Betreiben der Geldspielautomaten ohne Zulassung als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, erfüllt das Aufstellen des uneingeschränkt betriebenen Wett-Terminals den Straftatbestand der gewerbsmäßigen, unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels. Außerdem wären für eine Gaststätte nur drei Spielautomaten erlaubt gewesen. Den Vater der Wirtin, der die Automaten-Aufstellung in Auftrag gegeben hatte, verurteilte das Amtsgericht Donaueschingen im November vorigen Jahres zu 3600 Euro Geldstrafe. Gegen den 44-jährigen Aufsteller aus Offenburg verhängte das Amtsgericht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Zusätzlich sollte er 3000 Euro Geldbuße bezahlen. Während der Donaueschinger seine Strafe akzeptierte, ging der Offenburger jetzt vor dem Landgericht Konstanz in Berufung.

Die eher turbulente Verhandlung vor dem Amtsgericht wiederholte sich in zweiter Instanz nicht. Nach einer misslungenen Prozessabsprache beschränkte die Anwältin des 44-Jährigen die Berufung nur noch auf das Strafmaß. Dass er unrechtmäßig gehandelt hatte, bestritt ihr Mandant nicht mehr. Damit hatte sich eine zweite Beweisaufnahme mit Zeugenvernehmungen erübrigt. Eine für den angeblich schlecht deutsch sprechenden, bereits rechtskräftig verurteilten Donaueschinger geladene Dolmetscherin für die türkische Sprache wurde wieder nach Hause geschickt. Auch ein eigens bereits am Vortag aus Pforzheim angereister Sachverständiger für Geldspielautomaten konnte bereits nach einer Stunde Verhandlung die Heimreise antreten.

Weil die Berufungsbeschränkung einem Geständnis gleichkam, und allen Beteiligten eine nochmalige Beweisaufnahme erspart blieb, hob die Berufungskammer das Urteil des Amtsgerichts auf und verhängte jetzt über den 44-Jährigen anstatt einer Haftstrafe eine Geldstrafe von 4800 Euro. Mit der Aufsplittung von 120 Tagessätzen zu je 20 Euro wird diese nach Rechtskraft aber ebenfalls im polizeilichen Führungszeugnis erscheinen. Außerdem muss der 44-Jährige auch noch mit gewerberechtlichen Konsequenzen rechnen.