Beim Siedlersteg steht der jüngste Blitzer der Stadt. Foto: Wursthorn

Jüngste Radaranlage steht seit Herbst 2018 am Siedlersteg. 1500 Verstöße erfasst.

Donaueschingen - Welcher Autofahrer kennt es nicht: Unbekümmert steuert man seinen Wagen die Straße entlang und zack - blitzt es.

Was folgt, ist nicht selten Ärger über sich selbst: "Wäre ich doch langsamer gefahren." Trotz der Einsicht trudelt dann auch irgendwann ein Bußgeldbescheid ein. Und der Temposünder wird zur Kasse gebeten. In der Kernstadt von Donaueschingen sowie den Ortsteilen lauert gleich mehrfach Blitz-Gefahr, denn dort gibt es insgesamt elf stationäre Messanlagen.

Seit Herbst 2018 steht das bis dato jüngste Gerät in der Stadt: beim Siedlersteg an der Hermann-Fischer-Allee. Die Kosten beliefen sich damals auf 74.000 Euro. Wie fällt die Zwischenbilanz aus? "In der bisherigen Laufzeit von etwa zwei Jahren wurden 1500 Verstöße erfasst, wobei die Kamera nicht ständig im dortigen Messturm installiert war", teilt Beatrix Grüninger, Sprecherin der Stadt Donaueschingen, auf Nachfrage mit. Daraus resultierten ihr zufolge rund 25.000 Euro an Bußgeld-Einnahmen. In den ersten beiden Betriebswochen hatte der Blitzer noch 160 Male ausgelöst, was hochgerechnet etwa 3200 Euro in die Stadtkasse spülte.

Weil am Siedlersteg seit mehreren Wochen Sanierungsarbeiten laufen, werde in der Hermann-Fischer-Allee im Rahmen dieser Baumaßnahme nur in Fahrtrichtung Hindenburgring gemessen. Bei den Autofahrern, die auf dieser Straße unterwegs sind, ist indes durchaus ein gewisser Lerneffekt festzustellen. "Die Verstoßzahlen haben sich von anfänglich rund 60 Verstößen wöchentlich im ersten Halbjahr nach Errichtung der Messanlage auf rund 30 Verstöße halbiert", sagt Grüninger.

Mittel für weiteres Gerät

Ob es von Seiten der Verwaltung Überlegungen gibt, eine neuerliche stationäre Radaranlage anzuschaffen? Die Rathaus-Sprecherin erklärt: "In der Finanzplanung sind im Jahr 2024 Mittel für eine weitere stationäre Messanlage eingestellt. Ob das Projekt verwirklicht wird, ist derzeit noch ungewiss." Ein maßgeblicher Faktor bei der Entscheidungsfindung ist etwa die Kostenfrage. Im Vergleich zu mobilen Anlagen sind die Anschaffungs- und Betriebskosten bei stationären Kästen in der Regel deutlich höher.

Die Stadt weist darauf hin, dass es weder bei den mobilen noch bei den stationären Geschwindigkeitsmessungen in erster Linie darum gehe, Einnahmen zu generieren. "Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören in Deutschland zu den Hauptgründen von Unfällen.

Dies gilt auch in Donaueschingen. Deshalb geht es bei der Geschwindigkeitsüberwachung primär darum, Verkehrsteilnehmer auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten hin zu kontrollieren und bei Verstößen entsprechend zu bestrafen", führt Beatrix Grüninger aus. Auf diese Weise wolle die Stadt Gefahrensituationen durch zu hohe Geschwindigkeiten vermeiden und somit die Sicherheit der Personen im öffentlichen Verkehr bewahren.

260.000 Euro Bußgelder durch Geschwindigkeitskontrollen

Mobile Messgeräte kamen im vergangenen Jahr 226 Mal zum Einsatz, berichtet Grüninger. "Die Messungen konzentrieren sich dabei auf schutzwürdige Straßenabschnitte - darunter fallen beispielsweise die Bereiche von Schulen, Schulwegen und Kindertagesstätten sowie Tempo-30-Zonen, verkehrsberuhigte Bereiche in Wohngebieten und verkehrsberuhigte Bereiche in der Innenstadt", schildert sie. Außerorts würde insbesondere an Unfall-Gefahrenstellen gemessen.

Was in der Stadt mit den Einnahmen passiert: Im Jahr 2019 wurden laut der Rathaus-Sprecherin Beatrix Grüninger rund 260.000 Euro an Bußgeldern durch Geschwindigkeitskontrollen eingenommen. Diese entfielen etwa je zur Hälfte auf mobile und stationäre Anlagen. Alle Einnahmen würden im Ergebnishaushalt verbucht und seien nicht zweckgebunden.

Wann ein Bußgeldbescheid droht: Grundsätzlich wird ein Bußgeldbescheid immer dann erlassen, wenn eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde; dazu zählen zum Beispiel: zu schnelles Fahren, zu geringer Abstand zum vorderen Fahrzeug, Parken oder Halten in verbotenen Zonen, Überfahren einer roten Ampel, Mängel am Fahrzeug wie defekte Scheinwerfer oder abgefahrene Reifen sowie Telefonieren am Steuer. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss hat ebenso Konsequenzen. Zwei Wochen lang kann Einspruch eingelegt werden – ab dem Moment der Zustellung des Bußgeldbescheids.