Blaulicht: Zukunft von 49-Jährigem Donaueschinger unklar / Überfälle liegen mittlerweile Jahre zurück

Von Eva Maria Vaassen

Schockiert über sich selbst war ein 49-jähriger Mann von der Baar, als ihm gestern vor dem Landgericht Konstanz die umfangreiche Liste seiner früheren Straf- und Gewalttaten in allen Details vorgelesen wurden.

Donaueschingen/Konstanz. Nach einer 20-jährigen kriminellen Karriere mit Suchtproblematik war er, nachdem er gerade acht Jahre Haft abgesessen hatte, im Frühjahr 2014 zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Wegen Gemeingefährlichkeit wurde die Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet. Dem aus desolaten Familienverhältnissen stammenden Mann wurde auch eine Persönlichkeitsstörung attestiert. Vor seiner Inhaftierung im Sommer 2013 hatte er sich im Wohnsitzlosenmilieu in Donaueschingen aufgehalten.

Nachdem der inzwischen ergraute 49-Jährige sechs Jahre im Maßregelvollzug eingesperrt und therapiert worden war, hätte eigentlich nur geprüft werden müssen, ob er wieder in die Freiheit entlassen werden kann. Doch inzwischen hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe nach einer Beschwerde festgestellt, dass das Gericht damals die Unterbringung wegen eines fehlerhaften Gutachtens zu Unrecht angeordnet hatte. Demnach hätte der Mann, wie nach einer normalen Strafhaft, sofort entlassen werden können. Die Staatsanwaltschaft Konstanz beantragte aber ein Sicherungsverfahren, dem sich der 49-Jährige seit gestern stellen muss.

Darin soll das Gericht nun nach der Befragung von drei Zeugen und zwei Sachverständigen feststellen, ob von dem 49-Jährigen in Freiheit wieder erhebliche Straftaten zu befürchten sind oder nicht.

Schlimmstenfalls droht ihm die nachträgliche Sicherungsverwahrung, eine unbefristete, freiheitsentziehende Maßnahme zum Schutz der Allgemeinheit. Der 49-Jährige, der sich laut einer Therapeutin gerade auf einem guten Weg zur Besserung befunden hatte, wurde nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft vor einem halben Jahr aus der Therapie heraus in Haft genommen. Dem Gericht liegen dieses Mal die Gutachten zweier unabhängiger Sachverständiger vor, die eine Gefährlichkeitsprognose stellen sollen.

Der 49-Jährige selbst beteuerte gestern, dass er in der Zeit seiner Unterbringung – bis auf einen Alkoholrückfall vor dreieinhalb Jahren – schwer an sich gearbeitet habe: "Ich habe das Möglichste gemacht in den letzten Jahren". Seine ehemalige Therapeutin bestätigte eine deutlich positive Entwicklung des früher gefühlskalten und unter Alkohol- und Drogeneinfluss hoch aggressiven Gewalttäters. Eine große Rolle spiele dabei die Beziehung zu seiner Verlobten.

Gleichzeitig zeigte die sachverständige Zeugin die Fallstricke auf, die den 49-Jährigen in Freiheit zum Stolpern bringen könnten. Dies, so meinte sie, könne man allerdings mit ambulanten Therapien und einer Paarbegleitung zu verhindern suchen.

Das letzte Wort wird das Gericht haben, nachdem die Gutachten der beiden Sachverständigen gehört und erläutert worden sind.