Im Stadtplan könnten Freiflächen ausgewiesen werden
Von Florian Hahnel
Donaueschingen. Zur Leinenpflicht könnte es zumindest in absehbarer Zeit eine Flächenkennzeichnung geben. Der Thematik will man sich verwaltungsintern annehmen, denkbar wäre, dass auf dem Stadtplan ausgewiesen wird, auf welche Freiflächen Hunde abgeleint werden dürfen.
Tobias Butsch will sich seitens der kommunalen "Zentralen Steuerung" mit den Kollegen vom Bauamt unterhalten, versprechen könne er nichts.
"Sollte eine Kennzeichnung bejaht werden, dürfte es bis zu deren Ausfertigung noch einige Wochen dauern", so Butsch. Wie berichtet, ist in Sachen Leinenpflicht maßgebend, wo der städtische Innen- in den Außenbereich übergeht, "draußen" dürfen Hunde prinzipiell abgeleint und laufen gelassen werden – sofern sie eine Person begleitet, die durch Zuruf auf sie einwirken kann.
Grenze zwischen Innen- und Außenbereich
Auf den ersten Blick scheint die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich über die "geschlossene Bebauung" offensichtlich zu sein, ausreichend detailliert ist dies nicht, wenn der Hund zugebissen hat und Verletzungen zu beklagen sind.
Deshalb das mögliche Brainstorming im Rathaus – in der Folge könnte auch klar werden, ob der Vierbeiner südlich des Panoramaweges zwischen Allmendshofener Ehrenfriedhof und "Blenklepass" seine Freiheit genießen darf.
Dass viele Hunde verbal nicht zu zügeln sind, wenn sie etwa ihrem Jagdtrieb folgen oder ein Revier verteidigen, steht auf einem anderen Blatt. Auch bei einer klaren Definition des kommunalen Außenbereichs ist der Hundehalter vollumfänglich in der Pflicht und in der Haftung – dazu gibt es viele "Geschichten", allein in den vergangenen zwei Jahren. Interessant könnte bei Grenzziehungen noch sein, ob eventuell ein Mindestabstand zur Bebauung eingehalten werden muss.