Kanufahren auf der Donau – das Landratsamt arbeitet dafür jetzt eine Rechtsverordnung aus. Foto: SB-Archiv

Rechtsverordnung soll 2012 in Kraft treten. Spagat zwischen Naturschutz und Paddelspaß.

Donaueschingen - Immer mehr Paddler auf der Donau – jetzt reagiert das Landratsamt: Noch in diesem Jahr soll eine Rechtsverordnung ausgearbeitet werden, die insbesondere die Befahrung auf dem Abschnitt zwischen Donaueschingen und der Kreisgrenze regeln soll.

Das kündigte Julia Weiss, die Sprecherin des Landratsamts, gestern auf Anfrage unserer Zeitung an. Eine entsprechende Rechtsverordnung soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Eine klare rechtliche Regelung der Touren steht bislang aus – was aber nicht heißt, dass Kanufahrer tun und lassen können, was sie möchten. Grundsätzlich gilt für Kanufahrer auf der Donau (ebenso wie beispielsweise für Spaziergänger im Wald) das Recht des Gemeingebrauchs – sie dürfen den Fluss also nutzen, solange sie nicht gegen anderes Recht verstoßen, insbesondere gegen Bestimmungen des Naturschutzes. Dieses Recht auf Gemeingebrauch gilt für Privatpersonen, aber nicht für gewerbliche Anbieter – eine Familie darf also ihr Boot einfach so zu Wasser lassen, muss allerdings darauf achten, Tier und Natur nicht zu stören.

Gewerbliche Anbieter dagegen müssen sich für ihre Paddeltouren auf der Donau schon heute eine Genehmigung holen, stellte Julia Weiss klar. Diese seien oft mit Auflagen verbunden – beispielsweise was die Zahl der Mitfahrer betrifft, auch muss der Wasserstand ausreichend sein, Ausstiege sind den Paddlern verboten.

In aller Regel würden Genehmigungen für Fahrten außerhalb des Zeitraums zwischen dem 15. Juli und Mitte September aber nicht erteilt. Verstoße ein Anbieter gegen Auflagen, werde dies als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

In der Vergangenheit hatte es immer wieder Beschwerden über die zunehmende Paddelei auf der Brigach und der Donau rund um Donaueschingen gegeben. Erst in der vergangenen Woche hatte Günter Müller, Vorsitzender der Anglervereinigung Donaueschingen Pfohren, einen Fall angeprangert: Ein gewerblicher Anbieter aus dem Kreis Sigmaringen hatte, offenbar ohne sich davor um eine Genehmigung gekümmert zu haben, dutzende Boote in die derzeit sehr niedrigen Fluten der Brigach gelassen. Leidtragende dieser Gruppen-Paddel-Touren seien Tier und Natur, so Müller.

Genau diese Belange sieht das Landratsamts durch die in den vergangenen Jahren stetig zunehmende Zahl der Kanufahrer bedroht, wenn diese, wie derzeit oft zu beobachten, die Boote selbst bei Niedrigwasser besteigen, mit Paddeln den Flussboden aufwühlen, unterwegs aussteigen, oder laut ihren Spaß an der Paddelei in die Welt hinausschreien, obwohl am Flussufer die Vögel aktuell brüten und auf dem Grund geschützte Pflanzen wachsen.

Den Spagat zwischen den Interessen des Naturschutzes und denen der gewerblichen Kanutouren-Anbieter soll nun die neue Rechtsverordnung bringen. In Vorbereitung darauf erstellt der Natur- und Vogelschutzfachmann Felix Zinke einen Bericht über die Nutzung der Flüsse durch Kanufahrer. Zinke beobachtet derzeit das Kanu-Treiben auf der Donau zwischen Donaueschingen und der Kreisgrenze.