Gerald Vogt in einem seiner Großraum-Taxis. Er lag mit der Stadt im Clinch, weil diese von ihm verlangte, seinen Firmensitz im Schluchweg "mit sofortiger Wirkung" aufzugeben. Doch da befand sich der Firmensitz schon in der Zeppelinstraße. Foto: Niederberger Foto: Schwarzwälder Bote

Aufreger: Wie Gerald Vogt sich vom Rathaus gegängelt fühlt / Oberbürgermeister Pauly glättet die Wogen

Der Taxiunternehmer Gerald Vogt war nicht nur stocksauer, sondern auch tief enttäuscht. Stocksauer über einen Nachbarn, der ihn bei der Stadt wegen "Taxi-Radaus" angeschwärzt hatte und tief enttäuscht, weil das Rathaus den Worten des Anzeigeerstatters glaubte und er seine berufliche Existenz bedroht sah.

Donaueschingen (hon). Denn Vogt sollte sein Gewerbe am bisherigen Firmensitz im Schluchweg "mit sofortiger Wirkung" aufgeben. Das verlangte die Stadt in einem Brief, datiert auf den 18. Dezember 2019. Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, drohte die Stadtverwaltung zunächst mit einem Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro, in einem späteren Schreiben mit einem von 1000 Euro. Doch Vogt musste den Geldbeutel nur für die 250 Euro öffnen, nachdem sich Oberbürgermeister Erik Pauly in den Fall eingemischt hatte. Doch der Reihe nach.

Vogt, der in Löffingen seine Wohnadresse hat, arbeitet seit 26 Jahren als selbstständiger Taxiunternehmer. Seit 19 Jahren geht er seinem Beruf in Donaueschingen nach und mit seinen 28 Mitarbeitern und 17 Fahrzeugen, darunter neun Taxis und sieben Kleinbusse, ist er der größte Taxiunternehmer der Stadt. 2006 meldete er seinen Betriebssitz im Schluchweg an, dort besitzen die Schwiegereltern ein Haus.

Da Vogt schon seit Längerem geplant hatte, seine Taxizentrale in Richtung Donaueschinger Innenstadt zu verlegen, unterschrieb er noch im Dezember 2019 einen Mietvertrag für ein Anwesen an der Zeppelinstraße. Da musste er zwar zunächst auf einer Baustelle die Kundengespräche annehmen und seine Taxis disponieren, doch wenigstens war die Vorgabe des Rathauses umgesetzt. Das alles geschah nur wenige Tage, nachdem Vogt die erste Zwangsgeldandrohung erhalten hatte. Damit, so hoffte Vogt nun, könne er die leidige Angelegenheit abhaken. Doch er freute sich zu früh.

Denn im April dieses Jahres flatterte ihm erneut ein Schreiben des Rathauses auf den Tisch. Dieses Mal wollte die Bauverwaltung 1000 Euro Zwangsgeld bei ihm eintreiben und unterstrich ihre Forderung in bestem Bürokratendeutsch damit, dass "bei Uneinbringlichkeit des Zwangsgeldes die Anordnung der Zwangshaft zulässig ist". Denn Vogt würde seinen Geschäften immer noch am Schluchweg nachgehen. Von dort aus seien "massive Beschwerden" der Nachbarschaft im Rathaus eingegangen. Im Schreiben an Vogt ist von "Ruhestörungen, Lärmbelästigungen nachts und auch früh morgens, auch an Sonn- und Feiertagen, regelmäßigem Zuparken des Gehweges und der nachbarschaftlichen Grundstückseinfahrten" die Rede. Das hätten auch Kontrollen ergeben. Außerdem sei das Haus am Schluchweg nur als Wohngebäude genehmigt worden, nicht aber als Gewerbebetrieb. Gleichzeitig lasse der Internetauftritt keinen Zweifel daran, dass das Anwesen im Schluchweg gewerblich genutzt werde.

Vogt widerspricht diesen Vorwürfen vehement. Der Schluchweg sei nach dem Umzug nur als eine Art Übergabestation genutzt worden. Maximal zwei Taxis seien dort noch über Nacht abgestellt gewesen. Vor sechs Uhr morgens und nach 22 Uhr seien die Fahrzeuge auch nicht bewegt worden. Zudem seien seine Fahrer Profis, da heule kein Motor auf und da quietschten auch keine Reifen. Und dass sein Internetdienstleister den neuen Firmensitz noch nicht auf die Homepage gestellt habe, sei nicht seine Schuld, den Auftrag dafür habe er längst gegeben. Unverständlich für Vogt auch, weshalb es plötzlich zu einem Problem wurde, im Schluchweg, den die Stadt als reines Wohngebiet einstuft, einem Gewerbe nachzugehen. Denn die Stadt wisse doch seit vielen Jahren um seinen einstigen Firmensitz, schließlich stünde diese Adresse in den Verträgen, die er mit der Stadt für die Schülerbeförderung geschlossen hat.

An normalen Schultagen fallen rund 20 Fahrten im Auftrag des Rathauses an, Taxi Vogt transportiert zum Beispiel die Kinder von den Fohrenhöfen, den Immenhöfen oder aus Zindelstein zum Unterricht. Und zwar seit vielen Jahren. Überhaupt habe die Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit mit dem Rathaus immer sehr gut geklappt. Umso überraschter war er, als ihn der zweite Brief der Stadtverwaltung wegen eines "Verstoßes gegen die Nutzungsuntersagung" mit der erneuten Androhung von Zwangsgeld erreichte. Zu diesem Zeitpunkt gab sich Vogt noch ganz kämpferisch: "Sollte ich zur Zahlung verurteilt werden, wird mir wohl eine Ersatzfreiheitsstrafe auferlegt werden müssen." Als Reaktion entschloss er sich, die Zusammenarbeit mit der Stadt bei der Schülerbeförderung zu beenden.

Missverständnisse im Gespräch ausgeräumt

Doch soweit kam es nicht. Vogt bat OB Erik Pauly um einen Gesprächstermin. Dabei konnten viele Missverständnisse ausgeräumt werden. Vogt sagte zu, keine Taxis mehr im Schluchweg abzustellen, im Gegenzug veranlasste Pauly, dass das zweite Zwangsgeld widerrufen wurde. Diese Zusage hat Vogt seit einigen Tagen schwarz auf weiß. Jetzt will er auch weiter für die Schulkinder da sein und überlegt schon, wie er in seinen Fahrzeugen die Abstandsregel und Hygienevorschriften umsetzen kann.

Und die Moral von der Geschichte? Die liegt für Vogt auf der Hand: "Wenn man gleich mit mir geredet und nicht in Briefen mit der Zwangsgeld-Keule gedroht hätte, dann hätte die ganze Angelegenheit ein viel schnelleres Ende gefunden." Bürgernähe sieht für Gerald Vogt anders aus. Bei ihm bleibt das Gefühl zurück, dass die Arbeit von Taxifahrern nicht die angemessene Wertschätzung erfährt.

...Taxifahrer zunächst einmal kein Recht darauf haben, einen Gast abzuweisen? Es besteht eine Beförderungspflicht. Die gilt für Kurzstrecken, aber nicht für Langstrecken. Von der Beförderungspflicht gibt es aber Ausnahmen, zum Beispiel, wenn der Fahrgast betrunken oder aggressiv ist.

...der Taxifahrer grundsätzlich den kürzesten Weg wählen muss? Wenn er dies nicht tut und sich der Fahrgast übers Ohr gehauen fühlt, dann kann er das zur Anzeige bringen. In diesem Fall sollte man sich die Taxinummer notieren (rechts oben in der Frontscheibe) und sich eine Quittung mit Start, Ziel, Datum und Uhrzeit geben lassen.

...Taxifahrer und Fahrgast im Taxi nicht rauchen dürfen? Riecht es im Taxi nach Zigaretten, darf der Kunde den Wagen sogar ablehnen.

...der Fahrgast Haustiere mitnehmen kann? Aber nur, wenn Hund oder Katze im Taxi nicht die Sicherheit gefährdet. Einige Tarifordnungen sehen allerdings Zuschläge für den Transport der Tiere vor.