Die Bar Centrale in Donaueschingen muss sich vorläufig von ihren Gästen verabschieden. Foto: Sigwart

Zurückhaltender Umgang mit der Einhaltung der Corona-bedingten Schließzeiten.

Donaueschingen/Hüfingen/Bräunlingen - Allgemeinverfügungen, die von den Kommunen erlassen werden, regeln gegenwärtig das öffentliche Leben. Dazu gehört, dass Kneipen und Cafés vorläufig geschlossen bleiben und Gaststätten um 18 Uhr schließen müssen. Was seit Dienstag gilt, war noch nicht überall bekannt. So schritt die Polizei am Dienstag gegen 20 Uhr in Bräunlingen ein.

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Gemeldet wurde, dass drei Gaststätten in Bräunlingen trotz Verbots geöffnet und Gäste sich dort aufhalten würden. Beamte des Polizeireviers Donaueschingen überprüften dies und stellten Mitarbeiter sowie Wirte zur Rede. Diese zeigten sich einsichtig und schickten ihre Gäste nach Hause. Die Stadt Bräunlingen wurde über die Kontrolle schriftlich informiert.

Schwingen nicht die Keule

Diese moderate Form der Rüge werde in nächster Zeit der Standard sein, sagte der Donaueschinger Revierleiter Thomas Knörr auf Anfrage. "Wir sind auch personell gar nicht in der Lage, in diesen Bereichen offensiv zu kontrollieren." Auch die derzeitige Unsicherheit in der Bevölkerung bezüglich der kommunalen Corona-Vorbeugeregeln spiele eine Rolle. Gleichwohl werden die Beamten mit der "gebotenen Sensibilität" einschreiten: "Die Keule schwingen wir gewiss nicht." Aktiv werden sie, wenn sie von Dritten auf Verstöße hingewiesen werden oder im Rahmen ihrer Streifentätigkeit selbst auf ein Fehlverhalten aufmerksam werden.

Im Bereich Gastronomie werden Betreiber und Gäste belehrt und das Lokal geschlossen. Das werde umgesetzt unabhängig davon, dass sich die Allgemeinverfügungen der vier Städte Donaueschingen, Blumberg, Hüfingen und Bräunlingen im Zuständigkeitsbereich des Reviers Donaueschingen teilweise von den Landesregelungen unterscheiden. Es seien keineswegs entscheidende Abweichungen, so Knörr weiter.

Am Dienstagnachmittag waren Polizei und Gemeindevollzugsdienst in der Donaueschinger Innenstadt unterwegs, um Ladenbetreiber auf das an diesem Tag in Kraft gesetzte Schließungsgebot hinzuweisen.

Verfügungen ausgehändigt

Zur Verdeutlichung wurden den Einzelhändlern auch Exemplare der von der Stadt am Montag veröffentlichten Allgemeinverfügung ausgehändigt. Diese Überprüfung habe bei der Bevölkerung allgemein Verständnis gefunden, sagte die Donaueschinger Stadtsprecherin Vera Moßbrucker auf Anfrage. Am Mittwoch hat die Stadt die städtische Allgemeinverfügung durch die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 ersetzt.

In Bräunlingen wurden am Mittwoch Einzelhändler und Gastronomen über die Inhalte der Allgemeinverfügung bei einer Infoveranstaltung in Kenntnis gesetzt. "Letztlich haben wir die Vorgaben des Landes weitergeben", sagte Hauptamtsleiter Jürgen Bertsche. Die zentrale Veranstaltung diente auch dazu, um in diesen Berufsgruppen den gleichen Kenntnisstand zu schaffen.