Donaueschingens OB Thorsten Frei nimmt zu den Problemfeldern Stellung / Keine Sachzwänge durch Aufen

Donaueschingen. Oberbürgermeister Thorsten Frei skizziert auf Anfrage die Situation der Kinderbetreuung.

Der 1. August rückt näher, kann Donaueschingen diesen Anspruch erfüllen?

Ja, Donaueschingen kann diesen Rechtsanspruch erfüllen. Jedes Kind unter drei Jahren kann sofort einen Betreuungsplatz bekommen.

Gibt es bezogen auf das Stadtgebiet Probleme, also Lücken in der Versorgung?

Nein, es gibt keine Engpässe, es sind sogar Plätze für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren frei.

In der städtischen Einrichtung Wunderfitz sind von den 60 Plätzen der Kleinkindbetreuung derzeit nur 40 belegt, wie kommt das?

In der Kindertagesstätte Wunderfitz stehen zurzeit 40 Krippenplätze zur Verfügung. Es gibt freie Plätze deshalb, da die Nachfrage nicht größer ist.

Die erwarteten Zuschüsse des Landes stehen (deshalb) noch aus, trifft dies so zu?

In der Kindertagesstätte Wunderfitz kann bei Bedarf sofort eine fünfte Krippengruppe eingerichtet werden, wofür dann weitere Zuschüsse abgerufen werden können.

In Juni haben der Kreistag und die Stadt Donaueschingen die Kooperation zur Nutzung von Räumen der Kreiseinrichtung in Aufen beschlossen. Sind die Plätze des städtischen Angebots dort bereits schon belegt?

Der Bedarf an zusätzlichen Plätzen für die Ganztagsbetreuung für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren besteht erst ab dem Frühjahr 2014. Vorgesehen ist mit einer Gruppengröße von fünf Kindern zu starten.

Nach unseren Informationen werden Eltern darauf hingewiesen, ihr Kind dort anzumelden (Hort). Gibt es eine Empfehlung der Stadt an die städtischen Einrichtungen, Eltern dies so zu unterbreiten?

Bei Anfragen nach solchen Plätzen werden die Eltern auf dieses zusätzliche Angebot hingewiesen. Nachdem die anderen vorhandenen Ganztagsplätze im Frühjahr 2014 voll belegt sein werden, kann mit diesem neuen Angebot der zusätzliche Bedarf abgedeckt werden. Die entsprechende Nachfrage wird für die tatsächliche Gruppengröße (maximal 20 Plätze) ausschlaggebend sein.

In einem konkreten Fall heißt es in einem Elternbrief etwa, dass Geschwisterkinder trotz vorheriger mündlicher Zusage etwa nun dort anzumelden seien. Ist dies mit der Stadt vereinbart?

Zum Anmeldeverfahren ist zu sagen, dass grundsätzlich nur freie beziehungsweise die neu vorgesehenen Plätze belegt werden können. Die Platzvergabe richtet sich zum Beispiel nach der jeweiligen Auslastung des Hauses und der Dringlichkeit der Anmeldung. Eine feste Zusage für eine bestimmte Kindergruppe ist weit im Voraus nicht möglich.

Wie soll sich eine Familie nun verhalten, die ihr Geschwisterkind in der Einrichtung Wunderfitz nach vorheriger mündlicher Zusage anmelden wollte, da sie im Einzugsbereich wohnt, nun aber keinen Platz mit dem Hinweis auf Aufen bekommt?

Generell sind wir bemüht, familienfreundliche Lösungen zu finden. Leider ist dies nicht immer so einfach lösbar, wie man sich das vorstellen mag. Dennoch wird sich die Kindergartenleitung immer bemühen, nach Lösungen zu suchen und mit den betroffenen Eltern in Kontakt treten.

Bestehen Sachzwänge für interne Anweisungen in Zusammenhang mit der jüngsten Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis (Aufen)?

Keinesfalls bestehen Sachzwänge für interne Anweisungen in Bezug auf die geplante Kooperation mit dem Sonderschulkindergarten Aufen. Dank des Angebotes seitens der Landkreisverwaltung ist es möglich, zeitnah diese zusätzlichen Ganztagsplätze für drei- bis sechsjährige Kinder einzurichten und damit dem steigenden Bedarf gerecht zu werden.

Wie sieht es in anderen Einrichtungen aus?

Sowohl für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren als auch für Kinder über drei Jahren sind in Donaueschingen insgesamt ausreichend Betreuungsplätze vorhanden, teilweise sind sogar Plätze frei. Damit haben wir ein sehr familienfreundliches Angebot.

Die Fragen stellte

Franz-J. Filipp