Justitia hat entschieden: Geldstrafe und Waffenentzug bleiben bestehen. Foto: Pedersen Foto: Schwarzwälder Bote

Prozess: Schusswaffe unerlaubt mitgeführt: Ehemaliger Personenschützer muss Geldstrafe zahlen

Donaueschingen - Wegen vorsätzlichen, unerlaubten Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe hat das Landgericht Konstanz einen 60 Jahre alten ehemaligen Betreiber eines Sicherheitsdienstes aus dem Raum Donaueschingen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Damit bestätigte das Gericht einen Schuldspruch des Amtsgericht Villingen-Schwenningen vom Juli 2018.

Nach 35 Dienstjahren als Fachkraft für Personenschutz, davon 20 Jahre lang bewaffnet, wurde dem aus Nordrhein-Westfalen stammenden Angeklagten nach Schließung seines Sicherheitsunternehmens im Jahr 2016 der Waffenschein entzogen. Nicht betroffen war seine Waffenbesitzkarte, die ihn zum Besitz, nicht aber zum Mitführen von Waffen berechtigte.

Aufgrund eines Steuerermittlungsverfahrens ordnete das Amtsgericht Düsseldorf vor einem Jahr eine Wohnungsdurchsuchung an. Vor dem Landgericht erklärte ein Polizeibeamter jetzt, die Steuerermittler hätten die Polizei dazu um Unterstützung gebeten, weil der Mann Waffenträger war.

In seiner Wohnung hätten sich drei von vier legal besessenen Waffen vorschriftsmäßig in einem gesicherten Tresor befunden. Die vierte Waffe habe er auf Nachfrage aus seinem Wagen geholt. In dem Fahrzeug hätten auch seine drei scharfen Wachhunde gesessen.

Bei der Waffe habe es sich um eine Pistole der Marke "Steyr M 9-A1 9 mm" gehandelt. Sie sei mit einem vollen Magazin bestückt gewesen, ein weiteres habe er ebenfalls im Auto liegen gehabt, sodass er insgesamt 29 Patronen einsatzbereit gehalten habe.

Als Straftat betrachtete der nicht vorbestrafte 60-Jährige das Ganze nicht, weil er seiner Meinung nach einen rechtfertigenden Grund hatte, ständig mit einer geladenen Pistole unterwegs zu sein. "Ich habe immer auf der Seite des deutschen Staates gestanden", beteuerte er.

Und auch in diesem Fall sei er im Recht gewesen, weil er und seine Lebensgefährtin unter anderem mehrfach massiv von Asylbewerbern oder "Neubürgern", so die Wortwahl, bedroht worden seien. Es folgten weitschweifige und verworrene Schilderungen von Bedrohungssituationen durch frühere Einsätze.

Zuletzt habe er sich auf einer Autofahrt verfolgt gefühlt: "Ich hatte immer das Gefühl, dass jemand hinter mir her ist". Nicht immer, so der 60-Jährige, sei die Polizei auf seine Anrufe hin erschienen. Da habe er den Beamten gedroht: "Dann nehme ich eben meine Hunde und schieße mir den Weg frei!"

Ebenso wie das Amtsgericht stellte die Berufungskammer fest, dass es im Februar vergangenen Jahres die von dem 60-Jährigen und seiner Lebensgefährtin angegebene akute Bedrohungssituation, die das Mitführen einer geladenen Waffe gerechtfertigt hätte, nicht gegeben hat. Zumal beide betont hätten, wie sie ihre Hunde jederzeit als Waffen hätten einsetzen können.

Die Berufung wurde vom Landgericht verworfen. Mit der Anzahl von 90 Tagessätzen gilt der 60-Jährige nach Rechtskraft des neuen Urteils als vorbestraft, und wird jetzt auch seine Waffenbesitzkarte abgeben müssen. Die Waffen bleiben eingezogen. Der derzeit wohnsitzlose Angeklagte gab an, dass er auf eine berufliche Zukunft in Österreich baue.