Wer als Spaziergänger entlang der Fohrenhöfe unterwegs ist, sieht auch so was: Fleischabfälle. Die Stadt will nun ihre Kontrollen auf den Bereich ausweiten. Foto: Müller

Bisher keine Umweltsünder ertappt. Stadtverwaltung will ihre Kontrollen ausweiten.

Donaueschingen - Wer entlang der Fohrenhöfenroute unterwegs ist, der muss schon einiges gewohnt sein. Dort findet sich allerlei Unrat. Es scheint, als ob dort Abfälle und alte Lebensmittel entsorgt werden. Besonders am kleinen Bänkchen beim Lindenbäumchen türmen sich Verpackungsreste von Schnellrestaurants, zerschlagene Flaschen, kleine Knochen, Hühnerkeulen.

Entlang des Weges fand sich etwa im November des vergangenen Jahres ein kompletter Brotfladen mit rohen Fleischstücken. Zu Weihnachten 2018 hatte sogar jemand einen Karpfen im Acker entsorgt, ist von Spaziergängern zu hören.

Jedoch konnte in besagtem Bereich seitens der Stadt bisher keine Umweltsünder auf frischer Tat ertappt werden, sagt Vera Moßbrucker von der städtischen Pressestelle. "Auch ist bislang nicht bekannt, dass es dort öfter zu entsprechenden Müllablagerungen gekommen ist", so Moßbrucker weiter. Allerdings werde die Stadt künftig ihre Kontrollen auf diesen Bereich ausweiten.

Verwarnungen möglich

Dass es in der Stadt zu ähnlichen Vorfällen komme, sei allerdings eine Tatsache: "Im Bereich von Schulen sowie in der Nähe von Imbissbetrieben und Discountern, aber auch in der Kernstadt, werden vom Gemeindevollzugsdienst immer wieder Abfallsünder gestellt", erklärt Moßbrucker.

Und wer denkt, für eine achtlos weggeworfene Fast-Food-Verpackung oder den Rest der Currywurst gibt es schon kein Knöllchen: Laut Stadt ist der Gemeindevollzugsdienst dazu berechtigt Verwarnungen auszusprechen und hierfür Verwarnungsgelder in Höhe von zehn bis 55 Euro zu erheben. Das gelte für kleinere Vorfälle.

Handle es sich allerdings um einen schwerwiegenden Verstoß mit einem entsprechenden Umfang, werde das von der Stadt beim Landratsamt zu Anzeige gebracht: "Nach dem Bußgeldkatalog des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz kann das Landratsamt Bußgelder von bis zu 2500 Euro festsetzen", so Moßbrucker.