Satzungsänderung der Bebauungsvorgabe aus dem Jahr 2000 soll abgeändert werden / Verzögerung um ein Jahr

Donaueschingen-Wolterdingen. Nicht leicht machten es sich die Ortschaftsräte in den Beratungen zur bevorstehenden Genehmigung der Abschnitte II-V des Baugebietes an der Tannheimer Straße. Stadtbaumeister Heinz Bunse war gekommen, um die vom Gemeinderat im Vorjahr genehmigte Erschließung des Bebauungsplans noch einmal zu präsentieren.

Doch so richtig anfreunden wollte sich keiner mehr mit der im Jahr 2000 beschlossenen Planung die dem damaligen Trend entsprechend die Planung von acht eineinhalb geschossigen Satteldachhäusern, drei Doppelhaushälften, ein zweistöckiges und eine Reihenhausanlage im dritten Bauabschnitt vorsah.

Ortsvorsteher Reinhard Müller sprach von einer überalterten Planung, da die aktuelle Nachfrage zweigeschossige Einfamilienhäuser mit einer deutlich höheren Traufkante als die damals beschlossenen 3,40 Meter präferiert. Um weiterhin Entwicklungschancen und Wachstumsmöglichkeiten in den Bauabschnitten zu haben, schlug er eine Satzungsänderung der Bebauung vor, die Bunse mit einer zeitlichen Verschiebung von minimal einem Jahr kommentierte. Doch Müller gab zu bedenken wie gering in Wolterdingen die Nachfrage hinsichtlich Doppelhaushälften und vor allem Reihenhäusern sind und favorisierte die bestehende Planung anzupassen.

Der Bebauungsplan soll sich den Bedürfnissen der Käufer anpassen, die sich mit dem Bau eines Eigenheims einen Traum erfüllen berichtete Bunse von der Möglichkeit zur Planänderung. Die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung im Gemeinderat stufte er als sehr gering ein. Ortschaftsrat Armin Strobel regte eine genauere Analyse an, weshalb Interessenten einen Bauplatz in einer Nachbarkommune dem Angebot in Wolterdingen vorziehen. Ratskollege Achim Durler regte an für die Zukunft zu planen und appellierte das Zusatzjahr in Kauf zu nehmen. Der aus den Kosten für die Erschließung bestehende Haushaltsrest wird auf das kommende Jahr übertragen. Georg Schrenk und Marita Gutenkunst machten deutlich nur für eine Änderung zu votieren, sofern sie im kommenden Jahr umgesetzt wird. Einstimmig votierte der Ortschaft die Verwaltung unter Berücksichtigung der vorgebrachten Wünsche damit zu beauftragen, einen veränderten Bebauungsplan in der Minimalvariante Bauabschnitt III und eine erweiterte Variante mit der Änderung der Bauabschnitte III bis V vorzulegen. Die neue Ausschreibung soll im Herbst vorliegen und noch in diesem Jahr ausgeschrieben werden. Der Beginn der Erschließung in Abschnitt III sollte im zweite Quartal 2016 erfolgen und ein halbes Jahr später beendet sein.