Auch wenn es nur ein paar Minuten sind: Wenn Nichtbehinderte auf einem Behindertenparkplatz stehen und sie werden erwischt sind 35 Euro fällig. Foto: Kemter Foto: Schwarzwälder-Bote

Manfred Kemter beobachtet immer wieder Verstöße / 35-Euro-Strafzettel für Falschparker

Von Wilfried Strohmeier

Donaueschingen. Für die Betroffenen ein großes Ärgernis, für die Stadtsheriffs Grund, sofort einen Strafzettel über 35 Euro auszustellen: Parken von Unberechtigten auf einem Behindertenparkplatz.

Auf öffentlichen Parkflächen sind drei Prozent der Pkw-Stellplätze – mindestens jedoch einer – nach Din 18025 herzustellen, sprich als Behindertenparkplatz auszuweisen.

Mindestmaß von 350 auf 750 Zentimeter

Sie sollten zudem in der Nähe eines barrierefreien Zugangs liegen, mindestens 350 cm breit und 500 cm lang sein. Für Kleinbusse gelten die Maße 350 auf 750 Zentimeter. Sind sie überdacht oder in einer Tiefgarage sind 250 Zentimeter Höhe als Mindestmaß genannt.

Manfred Kemter, ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter der Stadt Donaueschingen, hat die Falschparker immer wieder im Fokus. Die Behinderten benötigen diese überbreiten Parkplätze aus verschiedenen Gründen. Die kurze Wegstrecke zum Geschäftseingang ist noch nicht mal der Hauptgrund. Sind es beispielsweise Rollstuhlfahrer, muss dieser aus dem Auto entladen werden können und das benötigt Platz rundherum, den es bei einem normalen Stellplatz einfach nicht gibt. Er beobachtet in Donaueschingen immer wieder das Parken auf Behindertenparkplätzen.

Oftmals ist es einfach auch nur Gedankenlosigkeit, die zu solch einem Parkverstoß führen oder der berühmte Satz "ich steh ja nur für ein paar Minuten hier". Doch für die Betroffenen mit einem Handicap ist es mehr als nur ein bisschen ärgerlich, wenn ein solch spezieller Parkplatz von einem Nichtbehinderten belegt ist.