Das angebliche Angebot einer Motorsäge, die über Ebay Kleinanzeigen in Pfohren zu kaufen war, ist offensichtlich die Masche eines Betrügers. Die falsche Identität und das Angebot sind mittlerweile von der Plattform entfernt worden. Foto: Simon

Internetkriminalität: Identität eines Pfohreners für Betrug missbraucht. Worauf zu achten ist.

Donaueschingen - Das Angebot erscheint auf den ersten Blick nicht auffällig. Eine neue Husqvarna Profi-Motorsäge 560 Xp zum Preis von 700 Euro. Vor und hinter dem Adjektiv "neu" stehen jeweils drei Ausrufezeichen.

Nun handelt es sich dabei aber keineswegs um das Preisschild in einem Fachhandel für Motorsägen. Es ist ein digitales, bei der Kleinanzeigen-Abteilung des großen Internet-Auktionshauses Ebay.

Die Säge lockt schließlich auch Kunden an, die sich dafür interessieren. Nicht alle nehmen jedoch den Weg und klicken auf das Käuferprofil, um weitere Informationen zu bekommen. Einer sucht sich über die angegebene Adresse und den Namen die Telefonnummer heraus. Anscheinend befindet sich der Verkäufer in Pfohren. Wie sich bei einem Anruf dann jedoch herausstellt, befinden sich bei Ebay zwar Namen und Adresse, die betreffende Person hat mit dem Verkauf aber rein gar nichts zu tun.

Irgendetwas scheint hier nicht zu stimmen. Das Stichwort lautet: Cyberkriminalität. Delikte und Straftaten, die im digitalen Raum des Internets stattfinden. Irgendjemand hat sich in diesem Fall für eine andere Person ausgegeben, dessen Daten benutzt, um Käufer anzulocken.

"Von Straftaten bis hin zu Ordnungswidrigkeiten"

"Wir haben jeden Tag mit diesem Thema zu tun", sagt Thomas Kalmbach, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Tuttlingen. An falschen Angeboten und Fallen tummle sich im Internet alles mögliche: "Es ist nicht immer zwangsläufig so ein Fall, aber es reicht von Straftaten bis hin zu Ordnungswidrigkeiten." Die Ermittlungsarbeit sei dabei äußerst schwer. Meist werde mit Verschleierungstaktiken gearbeitet. Die Spur führe dann eventuell ins Ausland – und verschwinde dort irgendwo. "Genau wie in der analogen Welt gibt es allerdings auch dort Dilettanten. Wir haben Mittel und Wege, das zu verfolgen. Allerdings ist es schwer", so Kalmbach.

"Wir haben regelmäßig mit entsprechenden Anzeigen zu tun", bestätigt auch Thomas Knörr, Leiter des Donaueschinger Polizeirevieres. Jemand hat im Internet etwas erworben, bereits bezahlt, aber keine Ware erhalten – der Klassiker. Um dem Herr zu werden, sei die Polizei gezwungen, sich immer weiter zu spezialisieren: bei der Ermittlung im Netz und im Umgang mit den Möglichkeiten.

In Pfohren hat der Betroffene direkt bei Ebay einen Betrug gemeldet: "Das ging dort über ein entsprechendes Formular", sagt er. Es sei daraufhin schnell weg gewesen. Um mehr herauszufinden, haben zwei Bekannte eine Anfrage an den Verkäufer der Motorsäge geschickt. Die Antwort: Bitte zuerst das Geld überweisen. Die Bankdaten sind von der Sparkasse in Pforzheim. "Es ist immer problematisch, wenn etwas aus der Ferne gekauft wird", ist sich der Pfohrener sicher.

Ähnlich sieht das auch Ebay selbst: "Käufer sollten stets daran denken: Die sicherste Form des Versands ist die Abholung", erklärt Pierre Du Bois, Pressesprecher von Ebay-Kleinanzeigen. Die Plattform sei ein lokaler Onlinekleinanzeigenmarkt und in der Regel handle man in der Nachbarschaft.

Wie lässt sich aber vermeiden, in die Falle zu tappen? "Insbesondere bei hochpreisigen Artikeln sollte man auf eine persönliche Übergabe bestehen. Man sollte zudem stutzig werden, wenn in der Anzeige Katalogbilder und -beschreibungen verwendet werden, der Verkäufer recht neu auf der Plattform ist oder die Abholung implizit ausschließt", erklärt Du Bois. Wer betrügerische Aktivitäten vermute, könne Nutzer sowie dazugehörige Anzeigen jederzeit melden. "Wir gehen jeder Meldung nach", so der Pressesprecher.

Den Betroffenen eines mutmaßlichen Identitätsdiebstahls werde geraten, sich umgehend an das Unternehmen selbst zu wenden. "Wir ergreifen dann die nötigen Schritte, etwa die Sperrung des Kontos, Warnung potenzieller Interessenten. Wir unterstützen die Betroffenen auch dabei, rechtlich gegen den Missbrauch ihrer Daten vorzugehen, indem wir Ermittlungsbehörden auf Anfrage sämtliche zur Verfügung stehenden Daten bereitstellen."

Das fragliche Konto sei inzwischen von Ebay überprüft worden, dabei habe man einige Ungereimtheiten festgestellt – und reagiert: Das Konto sei mittlerweile gesperrt. "Es tauchen im Zusammenhang mit dem Konto mehrere Namen auf. Das Nutzerkonto existiert bereits seit rund drei Jahren. Es besteht daher die Möglichkeit, dass das Konto durch einen unbefugten Dritten übernommen wurde. Womöglich ging dem der unberechtigte Zugriff auf das mit dem Nutzerkonto verbundene E-Mail-Postfach voraus", sagt Du Bois.

Seite 2: Gut zu wissen

Informieren: Auf den Internet-Seiten von Verbraucherschutzverbänden, privaten Vereinen oder Diskussionsforen und Computerzeitschriften über mögliche Risiken.

Basissicherheit: Einen Virenscanner mit Echtzeitschutz und Firewall. Browser und E-Mail-Programm sollte entsprechend dem persönlichen Sicherheitsbedarf konfiguriert werden.

Vorleistung: Insbesondere solche Angebote genau prüfen, bei denen man in (finanzielle) Vorleistung treten muss. Nutzen Sie sichere Zahlungs- und Kommunikationssysteme.

Geschäftsbedingungen: Der Zugriff auf die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) muss nicht nur möglich, sondern auch mühelos lesbar, übersichtlich und einfach abzurufen sein.

Widerrufsrecht: Bei Käufen innerhalb Deutschlands kann nach den Vorschriften für Fernabsatzverträge fast jeder Kaufvertrag, der mit einem gewerblichen Händler abgeschlossen wird, innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. Der Verbraucher muss seinen Widerruf ausdrücklich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erklären. Die bloße Rücksendung reicht als Widerrufserklärung nicht mehr aus. Die Zwei-Wochen-Frist beginnt, nachdem der Verbraucher die Ware zu Hause erhalten hat. Hat der Verkäufer dem Käufer die Belehrung über sein Widerrufsrecht nicht zukommen lassen, verlängert sich die Frist auf zwölf Monate. Das gilt auch für Waren, die bei Internet-Auktionen von Gewerbetreibenden (nicht von Privatpersonen) ersteigert werden.

Bezahlmöglichkeiten: Häufig wird die Zahlung per Vorkasse oder mit Kreditkarte verlangt. Solche Zahlungen bei unbekannten Shops vermeiden und Plattformen bevorzugen, auf denen per Rechnung, Überweisung oder Bankeinzug bezahlt werden kann. Am besten sind Abholung und Bezahlung vor Ort.

Zusatzkosten: Händler aus Nicht-EU-Ländern müssen nur mitteilen, dass Zusatzkosten wie Steuern oder Zoll anfallen können. Sie müssen nicht mitteilen, wie hoch diese im Einzelfall sind. Nur die genauen Versandkosten müssen immer genannt werden.