Die Streuobstwiesenförderung und Supperten II waren großes Thema im Ettenheimer Rat. Christoph Biehler warf Bürgermeister Bruno Metz „Kindereien“ vor. Das ließ dieser nicht auf sich sitzen.
Unter Wünsche, Anfragen und Anregungen des Gemeinderats warf der CDU-Stadtrat Christoph Biehler dem Bürgermeister im Zusammenhang mit der vorübergehenden Aussetzung der städtischen Förderung der Streuobstwiesen „Kindereien“ und „Trotzreaktion“ vor.
Bekanntlich hat die Stadt diese Förderung unlängst im Zusammenhang mit der Nabu-Blockade gegen das geplante Neubaugebiet Supperten II vorübergehend auf Eis gelegt.
Eine große Zahl der Gemeinderäte teilte die Sichtweise Biehlers – der immer wieder durch kritisierende Einwendungen auf sich aufmerksam macht – jedoch nicht. Das wurde in mehreren Wortbeiträgen aus dem Ratsrund deutlich – zumal, wie Marion Fleig (FLE) in Erinnerung rief, dieser Beschluss vom Bauausschuss schon im September mitgetragen wurde.
Nabu signalisiert Gesprächsbereitschaft
„Bemerkenswert“ fanden sowohl Bürgermeister Metz wie auch mehrere Gemeinderäte den Sachverhalt, dass der Nabu dieser Tage über eine Pressemitteilung seine Gesprächsbereitschaft mit der Stadt signalisiert hat. Grundsätzlich sei das ja erfreulich, so Metz. Bisher sei der Nabu auf diesbezügliche Angebote der Stadt nicht eingegangen. Schon im April habe er dem örtlichen Nabu ein Gespräch unter Hinzuziehung von Baumfachleuten im Gebiet angeboten. Dem Landesgeschäftsführer des Nabu habe er kurze Zeit später dasselbe angeboten. In beiden Fällen seien die zuständigen Nabu-Vertreter nicht auf sein Angebot eines Gesprächs eingegangen. Nach Monaten und nach Einleitung eines Rechtsverfahrens mit Hilfe einer Frankfurter Anwaltskanzlei sei die Naturschutzorganisation nun offenbar ganz plötzlich gesprächsbereit.
Ärgerlich sei, dass der Nabu durch sein Verhalten zur Verhinderung von Bauentwicklung beitrage, die von vielen Familien dringend gebraucht werde. Ärgerlich sei zudem, so Metz, dass der Nabu seine Grundsatzhaltung an wenigen abgängigen Bäumen festmache, die auch nach Auffassung des Landratsamtes Ortenaukreis nicht als Streuobstanlage im Sinne des Paragrafen 33 a des Landesnaturschutzgesetzes einzustufen sei.
Metz sieht Engagement der Stadt ignoriert
Ärgerlich sei auch, dass der Nabu offenbar völlig ignoriere, was die Stadt seit Jahrzehnten an Streuobstförderung betreibe. Etwa die finanzielle Unterstützung bei Neupflanzung und Pflege von Streuobstbäumen oder die Neupflanzung einer großen Streuobstwiese mit fast hundert Bäumen als Naturschutzausgleich für das Neubaugebiet, in dem dann zusätzlich noch einmal fast ebenso viele Bäume im Neubaugebiet folgen werden. „Das ist ein enormer Aufwand, den die Stadt und künftige Bauherren jetzt schon tragen“, so Metz.
Als ärgerlich empfindet der Rathauschef auch die Tatsache, dass ein Verband vom Land in diesem Falle mehr politische Macht bekomme als das gewählte Hauptorgan der Stadt, der Gemeinderat, der nach intensiver Vorberatung – unter vorheriger Einbeziehung der Öffentlichkeit – das Baugebiet Supperten II als sehr zukunftsorientiert entwickelt und einstimmig befürwortet hat.
Pflegemaßnahmen sind nicht betroffen
In der Maßnahme der vorübergehenden Einstellung der Streuobstförderung sehe er einen Schritt zu verantwortungsbewusstem Umgang mit dem Geld der Stadt und deren Bürger. Pflegemaßnahmen seien ja von dieser Entscheidung ebenso wenig betroffen wie die von der Stadt organisierte Abnahme des Streuobstes.
Mit „Trotzreaktion“ oder „Kindereien“, wie vom Altdorfer Gemeinderat Christoph Biehler eingestuft, habe das alles ganz sicher nichts zu tun.