Kommunales: Umstellung auf gängige Praxis / Beratung in vier Wochen vorgesehen

Dietingen. In Dietingen wurde der Haushaltsentwurf im Gewand des neuen kommunalen Haushaltsrechts für das laufende Jahr vorgelegt. Die Beratungen für das bereits laufende Haushaltsjahr 2020 beginnen in vier Wochen.

Auf den Tischen thront ein Ordner. Das Königsrecht des Rats, über den Haushalt der Gemeinde zu entscheiden, ist nun möglich. Fünf Monate nach Jahresanfang.

Im Gegensatz zu früher müsse die Debatte zunächst mit der Einbringung des Haushalts erfolgen, während die Beratungen, die im alten kameralen Haushaltsrecht an den Anfang gestellt wurden, jetzt im Juni, also in der nächsten Gemeinderatssitzung, nachgezogen würden, eröffnete Bürgermeister Frank Scholz.

Das ermögliche den Räten, die Vorlage bis zur nächsten Sitzung zu studieren, dann Fragen zu stellen und "bei der Beratung zur Verabschiedung ausführlich ins Detail zu gehen".

Mit dem Haushalt 2020 hatte sich Kämmerer Christian Kiesel Zeit gelassen. Diese aber auch genutzt, wie Ferdinand von Bissingen "die Fleißarbeit" lobte. Auf 162 Seiten gliederte Kiesel übersichtlich mit Kurzbeschreibungen und Zielsetzungen das nun auch in Dietingen angewendete neue kommunale Haushaltsrecht.

Über die Umstellung vom bislang geltenden kameralen Haushaltsrecht sei der Gemeinderat im vergangenen Oktober von einem Referenten informiert worden, berichtete Kiesel.

Während beim kameralen Haushaltsrecht das Kriterium beim Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben lag, verlangt das neue System (kommunale Doppik) die Darstellung des vollständigen Ressourcenverbrauchs.

Im Vordergrund steht dabei der ökonomische und fiskalische Aspekt des Grundsatzes der Nachhaltigkeit, die auf eine Generationengerechtigkeit zielt, nach der künftige Generationen nicht die verursachten Schulden ihrer Eltern tragen sollten.

"Sehr gute Infrastruktur"

Für die Kämmerer bedeute die Umstellung ein erheblicher Mehraufwand, auf den Christian Kiesel bei Nachfragen zum Erscheinen des Haushaltsplans 2020 regelmäßig aufmerksam machte.

Alle Vorhaben und notwendigen Maßnahmen wurden von Kiesel im Ergebnis- und Finanzhaushalt eingearbeitet, informierte Scholz, wobei die Zuordnung zu den Teilhaushalten "teilweise stark vom bisherigen System abweicht". Im Zuge dessen sei auch die Unterscheidung nach Ortsteilen aufgegeben worden. Das sei nach 45 Jahren Gesamtgemeinde "nicht mehr maßgeblich".

Allen Ortsteilen attestierte Scholz eine "sehr gute Infrastruktur", deren Maßnahmen und der laufende Unterhalt "immer die Gemeinde im Ganzen" angehe. Das neue kommunale Haushaltsrecht biete die Gelegenheit, dies auch sichtbar zu machen.

Die Gesamtgemeinde sei durch die solide Haushaltsführung der vergangenen Jahrzehnte gut aufgestellt, betonte Scholz. Die hohe Aufgabenerfüllung im Hoch- und Tiefbau versetze die Gemeinde in die Lage, auch Krisenzeiten "gut durchzustehen und anstehende Maßnahmen gegebenenfalls zu strecken".

Das neue Haushaltsrecht fordere aber auch Disziplin und klare Entscheidungen, mahnte er die Ratsmitglieder. Die Betonung liege auf Pflichtaufgaben, die für die Entwicklung der Gemeinde notwendig wären. Mehr Gewicht werde daher auf den mittelfristigen Finanzplan beider Teilhaushalte gelegt.

Über die finanzielle Situation der Gemeinde habe eine Vorinformation der Räte stattgefunden. Es müsse davon ausgegangen werden, dass durch die Corona-Pandemie die Wirtschaftsleistung, mithin Steuereinnahmen, Finanzzuweisungen und Zuschüsse, "deutlich geringer ausfallen".

Pflichtaufgaben zuerst

Es sei deshalb davon auszugehen, dass die im Planwerk enthaltenden Zahlen für 2020 und darüber hinaus "noch deutlich nach unten korrigiert werden müssen". Diese Krise fordere also ein noch größeres Augenmerk auf die Hervorhebung von Pflichtaufgaben gegenüber Maßnahmen, die "noch etwas warten können oder müssen". Das Planwerk umfasse daher "nicht alles, was wir uns für 2020 gewünscht haben". Dieses tauche in den Folgejahren auf.

Allerdings zeigte sich Frank Scholz überzeugt, "die Rezession gut zu überstehen. Durch den hohen Aufgabenerfüllungsstand ohne Rückstände bei Sanierungen und Unterhalt sind wir in der Lage, das eine oder andere später zu erledigen – ohne Substanzverlust".