Der Diebstahlprozess wurde vor dem Amtsgericht Oberndorf verhandelt. Foto: Archiv

Diebstahl in einer Gesamthöhe von 13000 Euro lautet der Vorwurf gegen den Angeklagten beim Prozess vor dem Amtsgericht Oberndorf. Dem 33-Jährigen droht eine Haftstrafe. Die Aussetzung der Strafe auf Bewährung scheint in seinem Fall schwierig zu sein.

Noch nie habe er einen solchen Fehler gemacht, erläuterte der Angeklagte sichtlich emotional vor dem Amtsgericht Oberndorf: „Es ist der dümmste Fehler meines Lebens.“

 

Im Zeitraum vom 16. März bis 5. Mai des Jahres 2021 soll der 33-Jährige bei einem Unternehmen in Hardt 63 Kilogramm Spezialdraht und sechs Rundstahlstäbe im Gesamtwert von 13 000 Euro entwendet haben.

„Der Schlechte hat gewonnen“

Er sei in Kurzarbeit und finanziell in einer Notlage gewesen. „Das Geld hat hinten und vorne nicht gereicht“, schilderte der Angeklagte seine Situation. Bei der Nachtschicht habe er das Metallgut gesehen, das er für Schrott gehalten habe. Dabei sei ihm die Idee gekommen, dieses zur Veräußerung zu entwenden. „Es war ein Guter und ein Schlechter auf meiner Schulter“, berichtete der 33-Jährige. „Der Schlechte hat gewonnen.“ Er wollte das Diebesgut als Geldquelle beiseite legen.

Nachdem er als Dieb ermittelt wurde, verlor er seine Anstellung beim Unternehmen. Psychisch habe ihn die Tat sehr belastet, doch habe er es nach einer gewissen Zeit geschafft, nach vorne zu sehen und habe eine neue Arbeit gefunden – bis er aufgrund der laufenden Ermittlungen in Handschellen von seinem Arbeitsplatz abgeführt worden sei. Kurze Zeit später habe er die Kündigung erhalten.

Positive Sozialprognose fraglich

Aus diesem Grund wolle er das Verfahren erst abschließen und habe sich seither nicht mehr um einen Arbeitsplatz bemüht, wie der Anwalt des Angeklagten erläuterte. Zurzeit erfahre er finanzielle Unterstützung durch seine Familie, doch habe er Schulden in Höhe von 80 000 Euro.

Die Richterin teilte mit, dass die Situation des Angeklagten die Aussetzung der drohenden Freiheitsstrafe auf Bewährung erschwere. Für eine Bewährung sei eine positive Sozialprognose wichtig.

Auf der Spur bleiben

Der Anwalt des Angeklagten trat in seinem Plädoyer leidenschaftlich dafür ein, das voll umfassende Geständnis des Angeklagten, welches er von Anfang an abgelegt hatte, zugute zu rechnen und ihm durch Aussetzung der Strafe auf Bewährung eine Chance zu geben. Der Anwalt schlug vor, eine Frist zur Arbeitsaufnahme als Bewährungsauflage zu setzen. Zudem versicherte der Angeklagte, konkrete Vorstellungen zu haben, wo er sich nach Verfahrensabschluss bewerben will.

Der Angeklagte wurde schließlich zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt – auf Bewährung, mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Zudem wurde dem Angeklagten auferlegt, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten und sich nachweislich sechs Monate um eine Arbeitsstelle zu bemühen.

Die Richterin riet dem Angeklagten eindringlich, auf der Spur zu bleiben und das Damoklesschwert, das durch die Bewährung über ihm hängt, ernst zu nehmen.