Viermal – einmal auch in Deißlingen – hat der Angeklagte getankt, ohne anschließend für den Kraftstoff zu bezahlen. Symbol-Foto: Gebert Foto: Schwarzwälder Bote

Gericht: Angeklagter wird wegen mehrerer Vergehen zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt

Diebstahl, Urkundenfälschung, Betrug sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Haftpflichtversicherung – zu einer ganzen Reihe von Straftaten bekannte sich ein 26-Jähriger am Montag vor dem Amtsgericht Rottweil. Das Ergebnis: elf Monate Haft.

Deißlingen/Flourn-Winzeln/Haigerloch-Stetten. Die Vorfälle, welche die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zur Last legte, liegen schon einige Zeit zurück. Im Oktober 2017, heißt es in der Anklageschrift, habe der Angeklagte in der Gemeinde Nordrach das Kfz-Kennzeichen eines parkenden Autos abmontiert, um es anschließend an seinem eigenen Fahrzeug anzubringen. Mit diesem habe er wenige Tage darauf in Deißlingen getankt, ohne für den Kraftstoff zu bezahlen. Das Ganze wiederholte der Angeklagte – lediglich an anderen Orten: Im Dezember 2017 stahl er Kennzeichen in Gähfelden sowie in Flourn-Winzeln und tankte in Haigerloch-Stetten sowie in Vöhringen; im April 2018 tankte er in Pfalzgrafenweiler.

Der 26-Jährige, der noch nie eine gültige Fahrerlaubnis besaß und seine Autos auch nicht haftpflichtversichert hatte, äußerte sich nicht zum Sachverhalt. Sein Verteidiger erklärte aber im Namen des Angeklagten, dass die Anklage "in allen Punkten zutreffend" sei. Auf Nachfrage der Richterin stimmte der Angeklagte dieser Aussage zu. Die Ansicht des Verteidigers teilten nach Abschluss der Beweisaufnahme – gehört wurde ein ehemaliger Polizeibeamter, der mit den Ermittlungen gegen den Angeklagten betraut war – auch Richterin und Staatsanwalt. Nur über das genaue Strafmaß war man sich noch nicht einig.

Insgesamt ergebe sich durch die Zeugenaussage und die Lichtbilder, die in Augenschein genommen wurden, doch ein "ganz rundes Bild", fand der Staatsanwalt. Er hielt dem Angeklagten zugute, dass dieser die Taten eingeräumt hatte und dass die materiellen Schäden, die jeweils aus den Kennzeichen-Diebstählen und Tank-Betrügen entstanden waren, geringfügig waren. Einziges Problem aus Sicht des Angeklagten: Auf der Negativ-Seite dieser Rechnung wogen gleich 13 Eintragungen ins Bundeszentralregister schwer.

Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, zahlreiche Diebstähle, Urkundenfälschung, Beleidigung und Betrug schlugen neben anderen, teilweise nicht zentralregisterpflichtigen Vergehen zu Buche. Diese Vergehen führte der Angeklagte vor allem auf sein Drogenproblem zurück. Die vergangenen Jahre hat der 26- Jährige zu einem nicht unerheblichen Teil hinter Gittern verbracht – und auch momentan sitzt er in Haft. Zwischen den Gefängnisaufenthalten habe er mehrmals versucht, einen Job zu finden, sei aber immer wieder in Kontakt mit Drogen gekommen – "und dann geht’s abwärts", meinte der Angeklagte.

Insgesamt ein Jahr Haft für alle Vergehen lautete schließlich die Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese Dauer sei wegen der schlechten Sozialprognose nicht zur Bewährung auszusetzen. Damit renne der Staatsanwalt bei ihm offene Türen ein, sagte anschließend der Verteidiger. Auch er sah eine Bewährungsstrafe als unangemessen an, sah aber in Bezug auf die Dauer der Haftstrafe "noch Luft nach unten" und forderte zehn Monate.

Mit elf Monaten wählte die Richterin schließlich den Mittelweg. Zudem ordnete sie an, den Angeklagten für ein Jahr zu sperren, was das Ablegen einer Führerscheinprüfung angeht. Durch das mehrmalige Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung habe er sich zum Führen eines Kraftfahrzeugs als ungeeignet erwiesen.