Justiz: Dautmerger Jäger kürzt Betrag wegen Renaturierungmaßnahmen an der Schlichem

Dautmergen/Balingen (bv). Einen Monat lang Zeit haben nun die Jagdgenossenschaft beziehungsweise die Gemeinde Dautmergen sowie ein beklagter Jäger Zeit, sich hinsichtlich der Jagdpacht über den Vergleichsvorschlag von Richterin Gauß zu verständigen.

Vor dem Amtsgericht Balingen ist es am Donnerstag um die Minderung der Jagdpacht gegangen, die der Jäger wegen der Renaturierungsmaßnahmen an der Schlichem für seinen Jagdbogen vorgenommen hatte. So hätte er für das Pachtjahr 2017/2018 eigentlich 850 Euro bezahlen müssen, er hat aber nur 262 Euro überwiesen. Er führte dazu aus, dass unter anderem durch die monatelangen Arbeiten an der Schlichem das Wild in seinem Revier verscheucht worden sei. Vor allem das Schwarzwild sei im Bereich der Schlichem verschwunden: "Ich sehe keins mehr", sagte er.

Die Gemeindeseite bestritt dies zunächst. Es sei normal, dass im Wald Bäume gefällt und Wege angelegt würden. Das treffe auf jedes Revier zu.

Richterin Gauß machte nach der Anhörung den Vorschlag, den Pachtzins für dieses Jahr um 30 Prozent zu senken. Es sei nicht auszuschließen, dass es durch diese außergewöhnliche Maßnahme eine Wildflucht gegeben habe. Somit müsste der Beklagte noch 350 Euro an die Gemeinde zahlen.

Bürgermeister Hans Joachim Lippus und dessen Anwalt nahmen diesen Vorschlag an, betonten aber, dass darüber der Gemeinderat beschließen müsse. Dies wird in der öffentlichen Sitzung am 18. Oktober unter Punkt Verschiedenes geschehen.

Die Gegenseite lehnte den Vorschlag ab und forderte eine 50-prozentige Minderung. Auch dieser Vorschlag solle dem Gemeinderat vorgelegt werden und als eigener Punkt in öffentlicher Sitzung im November auf die Tagesordnung gesetzt werden, sodass das Thema noch öffentlich angekündigt werden könne, was für die Oktober-Sitzung nicht mehr gehe. Lippus lehnte dies ab, was ihm den Vorwurf einbrachte, damit die Befriedung zwischen dem Beklagten, der Gemeinde und ihm selbst nicht zu fördern. Denn es hängen zwischen den Beteiligten noch andere Verfahren an: "Und es kommt noch mehr dazu", hieß es.

Die Richterin setzte den Parteien eine Frist bis 10. November, um ihren Vergleichsvorschlag überdenken zu können. Das Gericht will dann am 1. Dezember entscheiden.