Diese Fläche zwischen dem Ritter und den umliegenden Immobilien gehört der Gemeinde. Sie wird von mehreren Parteien als Erschließung und auch als Parkplatz benötigt. Foto: Preuß Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Nutzungsänderung wäre notwendig / Tagesordnungspunkt ohne Entscheidung vertagt

Im Landgasthof Ritter soll nach den Plänen des Eigentümers eine Appartementwohnanlage mit 23 Einheiten entstehen. Nach längerer Diskussion wurde der Tagesordnungspunkt einstweilen ohne Entscheidung vertagt.

Dauchingen. Im Grunde handelte es sich sogar um zwei Tagesordnungspunkte, denn der Eigentümer eines angrenzenden Nachbargrundstücks hat über das Architekturbüro Rebholz den Neubau eines Carports beantragt. Der wäre nur über die Freifläche zwischen dem "Ritter" und dem Wohnhaus zu erschließen. Diese Freifläche befindet sich im Eigentum der Gemeinde, womit die Dreiecksbeziehung komplettiert wäre. Und als ob dies nicht schon kompliziert genug wäre, spielt auch das Erschließungsrecht in die Angelegenheit mit hinein. Denn neben dem geplanten Carport existiert bereits eine Garage, die nur über das gemeindeeigene Grundstück zu erreichen ist. Ein Wegerecht oder eine Baulast bestehe aber nicht, hat das Baurechtsamt des Landkreises festgestellt.

Die Verkehrsflächen, die für die rechtlich erforderliche Erschließung von Garage und Carport notwendig sind, würden allerdings auch gerne von Manfred Blöchle, Eigentümer des "Ritter", als Stellplätze für das Objekt genutzt werden. Im südlichen Bereich mit der Ausfahrt zur Reutestraße ist ein Teil des Gemeindegrundstücks bereits gewissermaßen belegt, denn dort besteht ein Wegerecht für das neu entstandene Mehrfamilienhaus, dessen Zufahrt zur Tiefgarage von der Reutestraße so gesichert ist.

Blöchle führte aus, dass sich der Landgasthof, den er mit seinem Bruder 2011 gekauft hatte, eher mittelprächtig entwickelt habe. Zur Südwest-Messe sei das Hotel ausgebucht, ansonsten Luft nach oben gewesen, da insbesondere die Internet-Vermarktung schwierig sei, weil Dauchingen nicht gesucht werde und bei der Suche nach Villingen-Schwenningen in den Portalen der Landgasthof eben nicht erscheine. Nachdem nun auch kein qualifizierter Pächter für die Gaststätte mehr gefunden werden konnte, sei man zu dem Ergebnis gekommen: "Das hat so keine Zukunft." Angesichts der Wohnungsknappheit ist man auf die Idee gekommen, die Immobilie als Appartementhaus zu nutzen und hat auch schon Küchenzeilen eingebaut. Die hochwertige Restaurantküche, deren Wert Blöchle im sechsstelligen Bereich verortete, solle aber nach Möglichkeit weiter genutzt werden, am besten durch einen Lieferdienst oder ein Restaurant mit allerdings stark verkleinertem Gastraum von etwa 35 Sitzplätzen.

Für die Appartements allerdings ist eine Nutzungsänderung notwendig, und mit deren Genehmigung taten sich die Ratsmitglieder schwer. Von mehreren Rednern wurde angemerkt, dass viel zu wenige Parkplätze zur Verfügung stehen würden, selbst wenn man von der Forderung nach zwei Stellplätzen pro Wohneinheit abrücken würde. Blöchle wies dies zurück, nach Landesbauordnung sei lediglich ein Stellplatz pro Wohneinheit verlangt, und für studentisches Wohnen liege der Schlüssel noch darunter. Hauptamtsleiter Andreas Krebs bestätigte am Dienstag auf Anfrage, dass es im Bereich des Landgasthof Ritter tatsächlich keine gesetzliche Grundlage gebe, auf der die Gemeinde zwei Stellplätze pro Wohneinheit durchsetzen könnte.

Nach einigem Hin und Her des Rates und der Verwaltung mit Blöchle und Rebholz über Gewohnheitsrechte, Gleichbehandlung und Gerichtsverhandlungen machten aber alle Seiten deutlich, dass man eine einvernehmliche Lösung anstrebe und zu Kompromissen bereit sei. Im Ergebnis wurde vereinbart, dass der Bauantrag für den Carport auch ohne das förmliche Versagen des Einvernehmens aufgeschoben wird und die beiden Privatparteien zusammen mit der Verwaltung eine tragfähige Lösung verhandeln sollen, die dann in der Dezembersitzung des Rates beraten werden kann.

Kommentar

Der große Bluff

Bauwillige in Dauchingen, sowohl Eigennutzer als auch Investoren, erhalten im Rathaus als erste Information: Wir verlangen zwei Parkplätze pro Wohneinheit. Für Bereiche, in denen diese Forderung in Bebauungsplänen verankert ist, existiert dafür eine Rechtsgrundlage. Doch in weiten Teilen des Ortes ohne Bebauungsplan eben nicht. Eine entsprechende Satzung wurde nie initiiert. Manfred Blöchle, der eine Nutzungsänderung für den Gasthof Ritter anstrebt, hat es deutlich ausgesprochen: Es gelte die Landesbauordnung und damit ein Parkplatz pro Wohneinheit. Wer anderes behauptet, blufft. Es mag Argumente gegen das Vorhaben geben und die Situation rund um den Ritter unbefriedigend sein. Aber die Nutzungsänderung über Stellplätze aushebeln? Niemand sollte so tun, als ob dieser Hebel rechtlich belastbar existiere. Das gilt für viele Projekte im Ort.