Wo wimmelt es vor lauter Menschen? Das und mehr bringt der Zensus ans Licht. Foto: Murat

Bundesweit, so auch im Schwarzwald-Baar-Kreis, gibt es dieses Jahr wieder eine Bevölkerungs- und Wohnungszählung – den sogenannten Zensus.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Die Befragungen zum Zensus starten ab Mai und dauern etwa bis Ende Juli. Der Zensus hat eine besondere Bedeutung, denn er liefert verlässliche Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszahlen sowie demografische Informationen zu Menschen, Haushalten und Familien in Deutschland und den jeweiligen Regionen.

Da viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden auf diesen Daten beruhen, ist der diesjährige Zensus so wichtig.

Nicht jeder wird befragt

Dass die Volkszählung eine mit vielen Unbekannten ist, das wurde im Schwarzwald-Baar-Kreis bereits vor Monaten bemängelt. Trotzdem soll der Zensus jetzt auch hier starten. Und das sollten Bürger im Schwarzwald-Baar-Kreis zum Zensus 2022 wissen: Der Zensus gliedert sich in zwei Teilbereiche, eine Bevölkerungszählung sowie eine Gebäude- und Wohnungszählung. Die Bevölkerungszählung wird auf Basis der amtlichen Melderegister durchgeführt. Dadurch müssen nicht alle Menschen befragt werden, sondern lediglich etwa zehn Prozent der Bürger (sogenannte Auskunftspflichtige) sowie alle Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte. Die Auswahl der Normalanschriften erfolgte per Zufallsverfahren.

Die Bürgerbefragungen in den Städten und Gemeinden des Schwarzwald-Baar-Kreises finden ab Montag, 16. Mai, durch die Erhebungsbeauftragten der Zensus Erhebungsstelle des Landratsamtes statt. Ausgenommen ist die Stadt Villingen-Schwenningen, welche eine eigene Erhebungsstelle hat und somit für das eigene Stadtgebiet erhebt. Die Gebäude- und Wohnungszählung hingegen richtet sich an alle Wohnungs- sowie Gebäudeeigentümer und wird direkt über das Statistische Landesamt abgewickelt.

Wann bin ich auskunftspflichtig?

Doch wie erfährt man nun, ob man auskunftspflichtig ist? Teilnehmende der Befragung der Haushalte und Wohnheime erhalten in der Regel eine schriftliche Terminankündigung von ihrem Erhebungsbeauftragten. Alle Eigentümer von Wohneigentum werden für die Gebäude- und Wohnungszählung vom zuständigen Statistischen Landesamt gesondert per Brief kontaktiert. Wenn ein Haushalt für die Bevölkerungszählung ausgewählt wurde, müssen Informationen zu allen in diesem Haushalt lebenden Personen gesammelt werden. Für die persönliche Befragung reicht es jedoch aus, wenn ein volljähriges Haushaltsmitglied stellvertretend für alle anderen die Fragen beantwortet. Die Teilnahme am Zensus ist gesetzlich verpflichtend.

Es besteht Auskunftspflicht nach § 25 des Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 (ZensG 2022). Wer nicht rechtzeitig antwortet, wird postalisch erinnert. Bürger, die ihre Auskunft verweigern, obwohl sie für den Zensus ausgewählt wurden, erhalten ein Mahnschreiben. Im Bedarfsfall wird ein Zwangsgeld festgesetzt.

Maximal zehn Minuten

Die Bevölkerungszählung beinhaltet eine kurze persönliche Befragung, die etwa fünf bis zehn Minuten dauert und von den Erhebungsbeauftragten in Form von Interviews durchgeführt wird. Die persönlichen Befragungen erfolgen nach den geltenden Infektionsschutzvorgaben. Diese sind kurz, kontaktarm und können an beziehungsweise vor der Tür erledigt werden.

Alle weiteren Fragen können online beantwortet werden. Die Gebäude- und Wohnungszählung findet generell über einen Online-Fragebogen statt. Bei den Befragungen der Bevölkerungszählung wird zwischen der Ziel-1- und der Ziel-2-Befragung unterschieden. Die Ziel-1 Merkmale umfassen Fragen zu den Personengrunddaten (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Familienstand) und zur Wohnsituation (Hauptwohnung). Die Ziel-2 Merkmale enthalten darüber hinaus Fragen zur Berufsbildung, Erwerbstätigkeit und Beruf und werden durch Ausfüllen eines Online-Formulars beantwortet. Die Gebäude- und Wohnungszählung enthält Fragen zur Art des Gebäudes, des Baujahrs, des Energieträgers oder zur Nettokaltmiete.

Für sie gilt die Schweigepflicht

Alle Mitarbeitenden beim Zensus 2022 unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Einzeldaten werden nicht an Dritte außerhalb der amtlichen Statistik weitergegeben und die Online-Datenübermittlung erfolgt stets verschlüsselt - die erhobenen Daten werden auch nicht an andere Behörden weitergeleitet. Die Erhebungsbeauftragten des Schwarzwald-Baar-Kreises erhalten einen speziellen Ausweis für die Befragungen, damit sie sich gegenüber den Auskunftspflichtigen ausweisen können. Die Ergebnisse des Zensus 2022 werden voraussichtlich im November 2023 vorliegen.