Das müssen Mieter bei der Haustierhaltung beachten: Experte Gerhard Holdenried vom Mieterbund Zollernalbkreis gibt Tipps.
Wer sich als Mieter den Traum von einem Haustier erfüllen möchte, muss einige Dinge beachten. Der Rechtsanwalt und Vorsitzende des Mieterbunds Zollernalb, Gerhard Holdenried, gibt Tipps.
Kann eine Tierhaltung im Mietvertrag ausgeschlossen werden?
„Eine Tierhaltung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden und wäre nicht zulässig“, berichtet Holdenried unserer Redaktion. Allerdings könne es zu Begrenzungen durch den Vermieter kommen. Hierbei sei es wichtig, um welche Art von Haustier es geht. Kleintiere – wie Hamster, Wellensittiche oder Zwergkaninchen – benötigen keinerlei Genehmigung durch den Wohnungseigentümer. Bei anderen Tieren wie zum Beispiel einem Hund oder einer Katze, welche laut Statistik des Industrieverbands Heimtierbedarf die beliebtesten Haustiere sind, ist eine Genehmigung durch den Vermieter nötig. Wichtig: Die Größe des Tiers sei hierbei nicht entscheidend, erklärte Holdenried.
Können exotische Tiere in Wohnungen ohne Bedenken gehalten werden?
Bei exotischen Tieren sei es immer sinnvoll, mit dem Vermieter zu sprechen, da zum Beispiel bei einer Riesen- oder Giftschlange ein „höheres Gefahrenpotenzial bestehe“, begründet Holdenried. Hierbei könne ein Vermieter beschließen, dass es ihm zu heikel sei, falls ein Tier mal ausbüxen sollte. Dasselbe gelte bei der Haltung von Kampfhunden – hier dürfen Vermieter mitbestimmen.
Wann kommt es zur Einschränkung oder zum Verbot von Haustieren?
Ein Vermieter hat das Recht, die Anzahl der Tiere zu beschränken. Er könne in Sachen Größe zudem ein maximales Stockmaß festlegen – dabei geht es um den höchsten Punkt der Schulter eines Tieres. Holdenried unterstreicht, dass jeder Fall individuell bewertet werden müsse. Eine Rolle spielen können auch Fläche der Wohnung und das Verhalten des Mieters. Wenn bereits Haustiere bei anderen Mietern erlaubt seien, gelte indes der Gleichbehandlungsgrundsatz für den Fall, dass mehrere Mieter dieselben Voraussetzungen aufweisen. „Diese Erlaubnis darf allerdings jederzeit widerrufen werden, wenn gegen die Hausordnung verstoßen wird.“ Holdenried erwähnt zum Beispiel regelmäßiges, anhaltendes Bellen oder permanente Hygienemängel. „Die Tiere müssen eine gewisse Erziehung erfahren.“
Haben es Menschen mit Haustieren schwerer, eine Wohnung zu finden?
Grundsätzlich sei diese Frage nicht beantwortbar, da die Gründe für eine Wohnungsabsage häufig nicht genannt würden, so Holdenried. Hierbei komme es meist auf die Sympathie an, verrät er aus Erfahrung als Vermieter.