Familienfeste unterliegen derzeit genauen Regelungen. (Symbolfoto) Foto: Halfpoint – stock.adobe.com

Antworten auf Fragen rund um Feiern, Feste und Veranstaltungen. Sperrstunde ist nicht ausgeschlossen.

Kreis Calw - Der Landkreis Calw zählt seit wenigen Tagen zum Corona-Risikogebiet. Weil vor allem die Gastronomie von den daraus resultierenden Einschränkungen betroffen ist, hat der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga im Kreis einen Leitfaden für Feste und Feiern herausgegeben. Wir erklären, was derzeit im Kreis Calw erlaubt ist und was nicht.

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Darf Omas Geburtstag im Familienkreis gefeiert werden?

Streng genommen ja, weil Oma mit ihren Kindern und Enkelkindern in erster Linie verwandt ist. Einladen darf die Großmutter nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen alle Kinder plus Enkelkinder und die jeweiligen Lebenspartner. Beispiel: Wenn Oma und Opa ihre drei Kinder plus Ehegatten, die wiederum jeweils drei Kinder haben, um sich scharen wollen, dann ist das rechtlich zulässig, auch wenn es insgesamt 17 Personen aus mehreren Haushalten sind. Entscheidend ist hier der gerade Verwandtschaftsgrad einer Linie. Ob gerade Großeltern, die ja aufgrund ihres Alters zur Risikogruppe zählen, in diesen Zeiten ein Fest organisieren sollten, steht auf einem anderen Blatt. Im Calwer Landratsamt sieht man solche "Schlupflöcher" im Gesetz deswegen kritisch.

Darf man zur Konfirmation die Verwandtschaft einladen?

In unserem Beispiel lädt der Konfirmand zur eigenen Familie Oma und Opa mütterlicher- und väterlicherseits plus die jeweiligen Tanten und Onkels samt Kinder ein. Das ergäbe bei diesem Beispiel ein Teilnehmerkreis von etwa 15 Personen und wäre nicht zulässig, da hier kein gerader Verwandtschaftsgrad einer Linie vorliegt. Um feiern zu dürfen, müssten Großelternpaar, Tanten und Onkels einer Seite zu Hause bleiben, bis die Zehn-Personenregel wieder eingehalten wird, oder aber man muss sich für einen Gästekreis einer Verwandtschaftsseite entscheiden und die andere Seite ausladen. Für den Familienfrieden nicht sonderlich hilfreich. Aber mit Blick auf die Risikopatienten warnt auch hier das Calwer Gesundheitsamt: "Was rechtlich möglich ist, ist nicht unbedingt sinnvoll."

Darf die Kirchengemeinde zur Seniorenkaffeerunde einladen?

Ja, das ist zulässig, da es sich um eine öffentliche Veranstaltung einer Institution handelt. Hier ist bei der Bewirtung auf den Mindestabstand der Teilnehmer zu achten plus die zehn Personenregel am Tisch. Maximal 100 Personen wären zulässig. Aber Achtung: Weil es mehr als zehn Personen sind, muss die Kirchengemeinde zuvor ein Hygienekonzept beim Ordnungsamt der Gemeinde zur Genehmigung vorlegen, die Hygieneanforderungen auch einhalten und die Daten der Teilnehmer aufnehmen. Zudem gilt ein Zutritt- und Teilnahmeverbot für Corona-Infizierte, für Menschen, die Symptome einer Infizierung aufweisen und für Personen, die keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Nachzulesen unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Darf die Stammtischrunde sich weiter im Gasthaus treffen?

Ja, kein Problem, so lange es nicht mehr als zehn Stammtischbrüder an einem Tisch sind. Erlaubt sind auch Familienfeiern mit einer vierköpfigen Familie plus sechs Personen aus sechs Haushalten oder eine Familienfeier mit einer vierköpfigen Familie plus Oma und Opa plus vier Personen aus vier Haushalten. Entscheidend: Es dürfen nicht mehr als zehn Personen sein, die feiern.

Gilt die Zehn-Personen-Regel grundsätzlich im privaten Bereich?

Nicht unbedingt, wenn es maximal zwei Haushalte sind, dürfen sich auch eine sechs- und eine fünfköpfige Familie mit insgesamt elf Personen treffen. Das wäre zulässig.

Darf die Gemeindetouristik oder der Schwarzwaldverein zur Wanderung und zur anschließenden Einkehr ins Gasthaus einladen?

Ja, da es sich um eine öffentliche Veranstaltung einer Institution handelt. Hier ist bei der Bewirtung auf den Mindestabstand der Teilnehmer zu achten plus die Zehn-Personenregel am Tisch. Auch hier wären maximal 100 Teilnehmer zulässig, aber auch hier nur mit genehmigtem Hygienekonzept und den anderen gesetzlichen Anforderungen, wie bei der Seniorenkaffeerunde beschrieben.

Kann der Verein weiterhin seine Hauptversammlung abhalten?

Ja, aber nur bis maximal 100 Teilnehmer. Mindestabstand, Hygienekonzept und die anderen gesetzlichen Anforderungen sind Grundvoraussetzungen für eine Genehmigung.

Wie sieht es bei Hochzeiten aus?

Knifflig, im kleinen Kreis kein Problem. Wenn das Brautpaar nur das jeweilige Elternpaar einlädt plus die Trauzeugen inklusive Partner, dann wäre das zulässig, da die Zehn-Personenregel eingehalten wird. Hochzeiten mit mehr als zehn geladenen Gästen müssen derweil auf bessere Zeiten verschoben werden. Beispiel: Wenn das Brautpaar zwei Trauzeugen, die jeweiligen Elternteile, die zwei Schwestern der Braut und einen Bruder des Bräutigams inklusive Partner einlädt, wären das insgesamt zwölf Teilnehmer und damit nicht zulässig, weil es mehr als zehn Personen sind und kein Verwandtschaftsgrad erster Linie vorliegt.

Ab 23 Uhr darf kein Alkohol mehr an Tankstellen verkauft werden. Darf man auch in Gaststätten ab 23 Uhr kein Bier mehr bestellen?

Nein, diese Alkohol-Regelung betrifft nicht die Gäste, die in den Restaurants oder Gaststätten sitzen und auch nicht die Hotelgäste.

Gibt es im Kreis Calw eine Sperrstunde?

Noch nicht, aber wenn die Infektionszahlen steigen, ist auch diese Reglementierung nicht ausgeschlossen.

Und wer kontrolliert das alles?

Dies liegt im Zuständigkeitsbereich der Ortspolizeibehörden.