In den letzten zwei Tagen kam es zu insgesamt 43 Verstößen gegen die Corona-Verordnungen. (Symbolbild) Foto: Shutterstock

Polizei dankbar für Hinweise. 43 Verstöße in den letzten zwei Tagen. Zahl geht zurück.

Region - Was, wenn die Nachbarn trotz des Kontaktverbots Partys feiern? Muss man das melden? Die Polizei hat darauf eine klare Antwort: Nein. Es gibt keine Pflicht, solche Verstöße zu melden.

Wie Polizeisprecher Dieter Popp vom Polizeipräsidium Konstanz jedoch erklärt, seien die Beamten sehr dankbar für jeden einzelnen Hinweis. Schließlich könne die Polizei nicht überall sein, erklärt er. Dabei sei es so wichtig, einzugreifen. Solche Sozialkontakte müssten zum Schutze aller unterbunden werden.

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Zahl der Verstöße nimmt ab

Insgesamt 28 Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz wurden von Sonntag, 7 Uhr, bis Montag, 7 Uhr, in den Landkreisen Konstanz, Schwarzwald-Baar, Tuttlingen und Rottweil festgestellt. Davon wurden 14 mit einem Bußgeld geahndet und sieben mit einem Strafverfahren.

15 Verstöße waren es zwischen Montag, 7 Uhr, und Dienstag, 7 Uhr. Bei drei dieser Ordnungswidrigkeiten waren mehr als drei Personen beisammen. Bei acht weiteren haben sich mehr als sechs Personen verbotenerweise getroffen. Vier Straftatbestände wurden aufgenommen laut Auskunft.

Strafen passen sich dem Vergehen an

"Verstöße sind rechtswidrige Taten und können mit hohen Bußgeldern und Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen geahndet werden", warnt der Polizeisprecher.

Je nach Art des Vergehens würde die Höhe der Strafe festgelegt, erklärt Popp. "Bei Vorsatz oder im Geschäftsbereich wird natürlich stärker geahndet."

Die Polizei sei ferner zufrieden, dass die Zahl der Verstöße von 28 auf 15 bereits weniger würde.