Die Wahrscheinlichkeit, diesen Sommer mit Gästen zu heiraten, steigt. (Symbolbild) Foto: ZB

Arbeitsgruppe empfiehlt, Hochzeiten und Co. mit bis zu 100 Gästen wieder zu erlauben. Kabinett muss zustimmen. 

Ab 1. Juni könnte es weitere Lockerungen in Baden-Württemberg geben. So sollen private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder Taufen mit bis zu 100 Personen wieder erlaubt werden. Das sieht der Vorschlag für ein Stufenkonzept vor, das allerdings noch nicht von der grün-schwarzen Landesregierung beschlossen ist.

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Zeitgleich sollen auch öffentliche Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen wie Vereinsversammlungen oder Theateraufführungen in dieser Größenordnung zulässig sein. Das sieht ein Stufenkonzept zur schrittweisen Zulassung von Veranstaltungen bis 1000 Personen vor, auf das sich eine von der Landesregierung eigens dafür eingesetzte interministerielle Arbeitsgruppe am Donnerstag verständigt hat. Das Konzept muss jedoch vom Kabinett noch abgesegnet werden.

Bundesweit sind Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern bis zum 31. August verboten. Für alle anderen Veranstaltungen können die Bundesländer spezifische Regelungen erlassen. Derzeit dürfen in Baden-Württemberg bis zu 50 Personen an Beerdigungen teilnehmen, für Geburtstagsfeiern und alle weiteren Veranstaltungen gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen von maximal fünf Personen in einer Wohnung oder zwei Hausständen im Freien.

Das Konzept sieht in einer zweiten Stufe weitere Lockerungen ab dem 1. Juli vor. Danach sollen die Begrenzungen für "weitgehend kontrollierbare Veranstaltungen“ wie Hochzeiten oder Vereinsversammlungen auf bis zu 500 Personen angehoben werden. Zeitgleich sollen Veranstaltungen wie Tagungen oder Kongresse, die die Experten als "schwieriger kontrollierbar“ einstufen, für bis zu 100 Teilnehmer wieder möglich werden. Voraussetzung ist immer, dass die aktuell gültigen Hygienemaßnahmen eingehalten werden.

In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen sieht eine dritte Stufe ab 1. August Veranstaltungen mit Sitzplätzen für bis zu 1000 Personen und Tagungen für bis zu 500 Personen vor. Dagegen bleiben laut dem Konzept Stadt- oder Schützenfeste jeglicher Größe sowie "größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern“ mindestens bis Ende August untersagt.