Immer mehr positive Corona-Tests gibt es auch im Landkreis Tübingen. Die Inzidenz liegt über 500. Deshalb gibt es nun Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte. Foto: Schuldt

Die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Tübingen liegt am heutigen Samstag, 15. Januar 2022 bei 544,5 und damit den zweiten Tag in Folge über 500 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner.

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Kreis Tübingen - Ausschlaggebend ist der im Lagebericht des Landesgesundheitsamtes veröffentlichte Inzidenzwert, den das Landratsamt Tübingen heute festgestellt und öffentlich auf der Homepage www.kreis-tuebingen.de bekannt gemacht hat.

Ausgangsbeschränkung gilt von 21 bis 5 Uhr

Damit traten am Sonntag gemäß Paragraf 17a Abs. 1 Satz 2 der Corona-Verordnung weitergehende Beschränkungen in Kraft. Das Landratsamt erklärt i seiner Pressemitteilung: "Danach dürfen sich nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen in der Zeit von 21 bis 5 Uhr des Folgetages nur bei Vorliegen der in der Corona-Verordnung abschließend aufgezählten triftigen Gründe außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft aufhalten."

Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen würden nicht für asymptomatische Personen gelten, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die nicht seit mindestens drei Monaten eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) gilt, sowie für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren, die den regelmäßigen Reihentestungen in der Schule unterliegen. Noch nicht eingeschulte Kinder sind hiervon ebenfalls nicht erfasst. Auch Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Katastrophenschutz zur Erfüllung eines Einsatzauftrages sind von den Beschränkungen nicht betroffen.

Die Beschränkungen treten außer Kraft, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz für den Landkreis Tübingen an fünf Tagen in Folge unter 500 liegt.

Omikron-Variante nimmt stark zu

Der Anteil der Omikron-Variante unter den Fällen nimmt auch im Landkreis Tübingen weiter stark zu (wir berichteten). Insgesamt wurden Stand Freitag im Landkreis Tübingen bislang 658 Omikron-Fälle nachgewiesen. "Die uns gemeldeten Mutationsanalysen ergeben derzeit bei der Omikron-Variante einen Anteil von 90 Prozent – im Gegensatz zur Delta-Variante, bei der der Anteil lediglich bei zehn Prozent liegt. Zu berücksichtigen ist hierbei jedoch, dass nicht alle Virusnachweise analysiert werden (auch aus technischen Gründen, da bei der Omikron-Variante für die Analyse eine hohe Viruslast vorhanden sein muss, um den Nachweis erbringen zu können) und dass die Analysen bisweilen mit Verzögerungen einher gehen und wir von Laboren auch bereits die Rückmeldung erhalten haben, dass aufgrund der hohen Auslastung auf die Mutationsanalyse verzichtet werden muss. Das bedeutet, dass davon auszugehen ist, dass der tatsächliche Anteil an Omikron-Fällen im Landkreis Tübingen deutlich höher ist als die genannten 658 Fälle", berichtet Landkreis-Sprecherin Martina Guizetti.

Die Personen, die sich mit der Omikronvariante infiziert haben, würden fast ausschließlich auch weiterhin bislang keine schweren Krankheitsverläufe aufweisen. Die Betroffenen hätten teilweise Fieber und Erkältungssymptome.

In Anbetracht der steigenden Fallzahlen konzentriert sich das Gesundheitsamt auf die Kontaktierung von Personen, die vulnerablen Gruppen zuzurechnen sind.

Auch in Pflegeheimen gibt es wieder mehr Fälle

"Mit der Zunahme an Infektionen werden auch wieder mehr Fälle in Pflegeheimen mitgeteilt", berichtet Guizetti. "In einer Einrichtung hat es eine größere Häufung gegeben. Die geboosterten betroffenen Bewohner und das betroffene Personal weisen nur milde Erkrankungssymptome auf. Darüber hinaus ist aktuell eine Kindergartengruppe von mehreren Omikron-Fällen betroffen und deshalb in Quarantäne."

Am Freitag wurden für die vergangene Woche drei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Covid 19 gemeldet. Die Betroffenen waren zwischen 60 und 80 Jahre alt. Die Gesamtzahl an Todesfällen liegt nun bei 217 Verstorbenen im Kreis Tübingen.

Weitere Informationen

Der genaue Wortlaut der Regelungen findet sich in der aktuellen Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/