Die Ausgangssperre für den Kreis Rottweil ist beschlossen. (Symbolbild) Foto: Gollnow/dpa

Die nächtliche Ausgangssperre für den Kreis Rottweil ist beschlossen. Sie gilt ab Samstag, um 0 Uhr, also in der Nacht von Freitag auf Samstag. Das gibt die Kreisbehörde bekannt. Grund ist die Inzidenz, die weiterhin angestiegen sei, so das Landratsamt.

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Kreis Rottweil - Seit dem 7. April gelte im Landkreis die "Notbremse" aufgrund des über der Schwelle von 100 liegenden Inzidenzwertes. Darauf weist die Landkreisbehörde in einer aktuellen Mitteilung hin.

Die Inzidenz sei seither weiterhin merklich angestiegen. Am Dienstag lag der Wert bei 163 und damit erstmals seit längerer Zeit über 150 je 100.000 Einwohnern. Nachdem der Inzidenzwert auch am Mittwoch (149,4) sowie am Donnerstag weiter auf hohem Niveau liege, sehe der Landkreis eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für unabwendbar an. Sie gelte für den Landkreis Rottweil ab Samstag, 17. April, ab 0 Uhr, also ab Mitternacht von Freitag auf Samstag. Die Ausgangsbeschränkung gelte jeweils zwischen 21 und 5 Uhr.

Das Landratsamt teilt weiter mit, es beobachte im Landkreis eindeutig ein diffuses Pandemiegeschehen mit einem starken Wachstum bei den Infektionszahlen über den ganzen Landkreis verteilt; mit überwiegend kleineren Infektionsketten und Ausbrüchen vorwiegend in Familien und deren Umfeld, vereinzelt auch in Schulen und Kindergärten. Es handele sich um ein nicht auf einen überschaubaren und begrenzten Ausbruchsherd beschränktes Infektionsgeschehen und trotz aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen könne die Verbreitung des Virus nicht weiter wirksam und nachhaltig eingedämmt werden, so die Behörde.

Wohnung darf nur aus triftigen Gründen verlassen werden

Die Belegungszahlen in den Krankenhäusern stiegen ebenfalls an und der Anteil an der britischen Variante mit ihrem höheren Infektionspotenzial liege bei rund 80 Prozent. "Die rechtlichen Vorgaben des Landes sind zwingend und die aktuelle Lage im Landkreis lässt unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeitsgrundsätze momentan leider keine andere Möglichkeit zu, als nächtliche Ausgangsbeschränkungen", so Landrat Wolf-Rüdiger Michel. Er fügt hinzu: "Nur wenn wir uns alle an die Regeln halten, haben wir eine Chance darauf, dass sich die Zahlen wieder nach unten bewegen."

Ab Samstag, 0 Uhr, ist demnach der Aufenthalt außerhalb der Wohnung in der Zeit von 21 bis 5 Uhr nur bei triftigen Gründen gestattet. Dazu zählen unter anderem die Ausübung des Berufes, der Besuch des Ehe- und Lebenspartners, die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer oder therapeutischer Leistungen, die Begleitung Sterbender oder von Menschen in akut lebensbedrohlichen Zuständen und die Versorgung von Tieren

Die Landkreisverwaltung zeichnet für Mittwoch (Stand 23.59 Uhr) folgendes Lagebild: Insgesamt sind bislang 5913 Kreisbewohner positiv auf das Corona-Virus getestet worden, das sind 38 mehr als am Dienstag. 245 Fälle gelten als aktiv, 147 Menschen sind im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung gestorben.