Im Schwarzwald-Baar-Kreis stehen weitere Lockerungen an. Foto: Pixabay

Fünf Tage unter 35 – diese Feststellung bezüglich der Inzidenz im Schwarzwald-Baar-Kreis lässt weitere Lockerungen zu.

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Schwarzwald-Baar-Kreis - Am Sonntagvormittag lag die Sieben-Tage-Inzidenz im Schwarzwald-Baar-Kreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner, weshalb das Landratsamt das Unterschreiten an diesem Tag ortsüblich bekanntgemacht hat.

Maßgeblich für diese Feststellung sind die Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) – und da veröffentlichte folgende Werte unter 35: (16. Juni: 32,0, 17. Juni: 27,8, 18. Juni: 26,8, 19. Juni: 19,3, 20. Juni: 18,8). Somit gelten ab Montag, 21. Juni, weitere Lockerungen infolge des Unter-schreitens des Inzidenzwertes von 35.

Ohne Test im Freien essen

Ab Montag, 21. Juni entfällt für alle Einrichtungen und Aktivitäten der Öffnungsstufen eins bis drei die Testpflicht beziehungsweise die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises, sofern diese ausschließlich im Freien stattfinden oder betrieben werden, zum Beispiel in der Außengastronomie, in Freibädern, bei Open-Air-Kulturveranstaltungen und beim Sporttraining und -wettkämpfen im Freien.

Mit 50 Personen feiern

Zudem können im Gastgewerbe ab Montag, 21. Juni, bis zu 50 Personen im Innen- und im Außenbereich nach der Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises (3 G-Regelung) gemeinsam feiern. Davon ausgenommen sind Tanzveranstaltungen.

Messen wieder möglich

Messen, Ausstellungen und Kongresse sind wieder mit einer Person pro sieben Quadratmetern möglich.

Vereine versammeln sich

Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben oder Ähnlichem sind jetzt mit bis zu 750 Personen – allerdings im Außenbereich – möglich.

Bis zu 750 Theater-Gäste

Kulturveranstaltungen in Theatern, Kulturhäusern, Kinos oder Ähnlichem können im Freien mit bis zu 750 Personen stattfinden. Vortrags-und Informationsveranstaltungen sind im Freien mit bis zu 750 Personen möglich.

Unterricht ohne Maske

An den Schulen entfällt ab Montag bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 und zwei Wochen ohne Infektionsfall an der Schule die Maskenpflicht auch im Unterricht. Außerhalb der Unterrichtsräume bleibt die Maskenpflicht im Schulgebäude aber bestehen. Testpflicht, Hygienemaßnahmen und Vorgaben zum Lüften bleiben ebenfalls bestehen.

Bordelle dürfen öffnen

Aufgrund einer aktuellen Änderung der Corona-Verordnung zum 21. Juni ist zudem auch der Betrieb von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen wieder gestattet.

Insgesamt sind bis dato 9968 Corona-Infektionen im Landkreis aufgetreten (+5 am Wochenende im Vergleich zum Freitag), in 9681 Fällen gelten die Infizierten als wieder genesen (+20), es sind unverändert 206 Todesfälle zu beklagen, die in Zusammenhang mit Covid-19 gebracht werden, und die Anzahl der aktuell an Covid-19 Infizierten im Landkreis liegt nun bei 81 Personen. Mit Stand zum Samstag wurden 2618 Mutationsnachweise durch die Labore gemeldet – von den aktuell 81 an Covid-19 Infizierten sind 74 Fälle mit einer Mutation nachgewiesen.

Das zentrale Corona-Abstrichzentrum der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) am Standort Hallerhöhe in Schwenningen, Brandenburger Ring 150, für symptomlose Personen hat wie folgt geöffnet: dienstags und freitags von jeweils 13 bis 15 Uhr. Weiterhin gilt, dass sich symptomatische Personen an ihren Hausarzt wenden müssen. Symptomatische Personen erhalten nur dort die Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Corona-Schwerpunktpraxen. An den Wochenenden steht die Leitstelle zur Vermittlung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter Telefon: 116 117 bereit. Für Fragen zur Corona-Verordnung stehen die Städte und Gemeinden zur Verfügung. Auch weiterhin ist die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes für gesundheitliche Fragen zum Coronavirus für Bürger unter Telefon: 07721/9 13 71 90 geschalten, Mail: gesundheitsamt@Lrasbk.de. Die Hotline ist wie folgt erreichbar: montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 11.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr. Donnerstags von 8 bis 11.30 Uhr und von 14 bis 17.30 Uhr. Freitags von 8 bis 11.30 Uhr.