Die Corona-Inzidenz liegt im Kreis Calw für zwei Tage über 500. Die Folge ist, dass Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte wieder in Kraft treten Foto: ©dottedyeti-stock.adobe.com

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Calw hat am Donnerstag, 20. Januar, den Schwellenwert von 500 an zwei Tagen in Folge überschritten. Die Folge davon ist, dass ab 21. Januar wieder Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in Kraft treten.

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Kreis Calw - Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Calw hat am Donnerstag, 20. Januar, den Schwellenwert von 500 an zwei Tagen in Folge überschritten. Die Folge davon ist, dass ab 21. Januar wieder Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in Kraft treten.

Das Gesundheitsamt muss die Überschreitung gemäß der Corona-Verordnung (§17a) in Form einer ortsüblichen Bekanntmachung feststellen. Die entsprechende Feststellung findet sich auf der Website des Landkreises unter www.kreis-calw.de/amtliche-bekanntmachungen. Die Rechtsfolgen treten ab dem Tag nach der Bekanntmachung, also ab Freitag, 21. Januar, in Kraft.

Damit tritt auch wieder eine Ausgangsbeschränkung nach § 17a CoronaVO in Kraft. Nicht genesene und nicht geimpfte Personen dürfen zwischen 21 und 5 Uhr ihre Wohnung nur verlassen, wenn sie einen der Ausnahmetatbestände erfüllen. Ausnahmen sind beispielsweise der Besuch bestimmter Veranstaltungen wie Gremiensitzungen, berufliche Gründe oder der Besuch des Partners. Liegt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 500, werden die lokalen Ausgangsbeschränkungen wieder aufgehoben.

Im Landkreis Calw wurden am 20. Januar 192 neue Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet. Zusätzlich wurden dem Gesundheitsamt 35 positive Antigen-Schnelltests gemeldet.