Die Ärztin hatte wohl 16 Atteste ausgestellt, wonach Menschen keine Maske tragen müssen. (Symbolbild) Foto: dpa/Daniel Karmann

Während der Corona-Pandemie hat eine Ärztin falsche Atteste ausgestellt, damit Menschen keine Schutzmasken tragen müssen. Auch Volksverhetzung wird ihr vorgeworfen. Nun gibt es ein Urteil.

Wegen falscher Masken-Atteste in der Corona-Pandemie sowie weiteren Vorwürfen ist eine Ärztin aus Duderstadt bei Göttingen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe beträgt ein Jahr und zwei Monate, wie der Vorsitzende Richter des Amtsgerichtes Duderstadt am Montag verkündete. Die Ärztin wurde zudem wegen Volksverhetzung und Beleidigung von Beamten verurteilt. Sie hatte die Taten zuvor gestanden. 

Mit seinem Urteil folgte das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Beide hatten sich im Vorfeld des einzigen Verhandlungstages auf einen Strafrahmen zwischen einem Jahr und zwei Monaten sowie einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verständigt. Das Geständnis war Bedingung für diese Einigung. Zusätzlich zu ihrer Bewährungsstrafe muss die Ärztin 1000 Euro an das Kinder- und Jugendhospiz Sternlichter in Göttingen bezahlen.

Ärztin stellte wohl 16 Atteste aus

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Ärztin 16 Atteste ausgestellt hatte, damit Menschen keine Corona-Schutzmasken tragen mussten. Dabei hat sie den Angaben nach gewusst, dass die Patienten keine Erkrankungen hatten, die gegen das Tragen einer Maske sprachen. Darüber hinaus soll sie bei einer Kundgebung in Herzberg am Harz die Corona-Impfung mit dem Holocaust verglichen und mehrere Beamte beleidigt haben. 

Zwei weitere Anklagepunkte wurden eingestellt. Dabei ging es um üble Nachrede gegen einen anderen Arzt, der Menschen gegen Corona impfte, sowie zwei sogenannte Impfunfähigkeitsbescheinigungen. Obwohl keine medizinischen Gründe vorgelegen hätten, habe sie zwei Kindern bescheinigt, dass sie nicht gegen Masern geimpft werden könnten.