Wo darf ab sofort gekifft werden und wo nicht? Die sogenannte Bubatz-Karte gibt darüber Auskunft. Der Blick nach Freudenstadt zeigt aber, dass die Angaben mit Vorsicht zu genießen sind.
Die Cannabis-Legalisierung ist da und damit auch ein kompliziertes Regelwerk, wo das Kiffen erlaubt ist und wo nicht. Denn zum Beispiel darf Cannabis auch künftig nicht in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen und Sportstätten konsumiert werden. Zwischen 7 und 20 Uhr ist zudem in Fußgängerzonen das Kiffen verboten.
Folglich ist es gar nicht so einfach herauszufinden, wo man sich einen Joint anzünden darf und wo nicht. Einen ersten Überblick soll daher die sogenannte Bubatz-Karte geben, die im Internet frei abrufbar ist. Der Informationsbedarf ist offenbar so groß, dass die Seite zwischenzeitlich unter dem Ansturm der Nutzer zusammenbrach.
Mittlerweile funktioniert die Seite wieder. Die dort zu findenden Informationen sind aber mit Vorsicht zu genießen. Denn wie die Betreiber selbst schreiben, können die Angaben unvollständig sein. Die Karte ist also eher dafür geeignet, einen ersten Eindruck zu vermitteln, wo Kiffen erlaubt sein könnte und wo nicht. Auf die Karte verlassen sollte man sich nicht.
Rote Zone im Nordosten
Unsere Redaktion hat sich dennoch einmal angeschaut, welche Verbotszonen die Karte in Freudenstadt ausweist und wo mittlerweile in Freudenstadt das Kiffen mutmaßlich erlaubt ist. Beim Betrachten der Karte fällt sofort eine große Verbotszone im Nordosten der Stadt auf. Das rote Gebiet zieht sich fast geschlossen vom Krankenhaus im Norden bis zur S-Bahn Haltestelle Freudenstadt Schulzentrum/Panoramabad im Süden.
Verwunderlich ist das nicht. Denn in dem Gebiet befinden sich neben dem Hermann-Saam-Stadion und dem Panorama-Bad – also Sportstätten – auch die Theodor-Gerhardt-Schule, die Keplerschule, die Heinrich-Schickardt-Schule und die Luise-Büchner-Schule.
Schlechte Nachrichten gibt es für all jene, die darauf gehofft haben, beim Golfen einen durchzuziehen. Denn auch der Golfplatz gilt als Sportstätte und bildet damit eine einzige große Verbotszone. Wer sich zwischen zwei Schlägen einen Joint anzündet, könnte also schnell Ärger mit der Polizei bekommen.
Besser sieht es hingegen auf dem riesigen Freudenstädter Marktplatz aus – zumindest laut der Bubatz-Karte. Zwar gibt es im Süden des Platzes einen Spielplatz, so dass auf mehr als einem Viertel der Fläche der Cannabis-Konsum verboten ist. Auf dem größten Marktplatz Deutschlands bleibt aber natürlich noch genug Fläche außerhalb der Verbotszone.
Doch wer jetzt erwartet, sich künftig mit Blick auf die bunten Hausfassaden eine Tüte anzünden zu können, der hat sich zu früh gefreut. Denn auf Anfrage unserer Redaktion bestätigt das Ordnungsamt, dass der Marktplatz als Fußgängerzone gilt. Zwischen sieben und 20 Uhr ist der Cannabis Konsum auf dem Marktplatz also verboten.
Auf den Park Courbevoie auszuweichen ist auch keine Option. Denn durch einen Spielplatz im Park ist auch hier auf einem Großteil der Fläche das Marihuana-Qualmen untersagt.
Entscheidung steht noch aus
Auch im Kurgarten könnte es eher schwierig werden. Zwar ist der Bereich auf der Bubatz-Karte nicht als Verbotszone eingezeichnet, allerdings hat hier die Freudenstadt Tourismus das Hausrecht und könnte den Cannabis-Konsum verbieten, wie eine Sprecherin bestätigt. Ob es tatsächlich soweit kommt, muss allerdings noch entschieden werden.
Ganz ähnlich sieht es mit Blick auf das Gartenschaugelände aus. Verbotszonen gibt es im Christophstal laut der Karte fast keine. Ist die Gartenschau aber erstmal eröffnet, könnte auch hier das Hausrecht dem Marihuana-Rauchen entgegenstehen, wie ein Sprecher der Gartenschau bestätigt. Ob es aber tatsächlich ein Gras-Verbot auf der Schau geben wird, muss noch entschieden werden.