Auf einem Spielplatz nahe der Waldorfschule in Crailsheim findet eine Lehrerin ein halbes Kilogramm Cannabis. Doch sie bringt es nicht zur Polizei. Es ist der Beginn einer haarsträubenden Geschichte.
Rudolf Steiner, dem Begründer von Anthroposophie und Waldorfbewegung, wird heute so manches vorgehalten. Aber bei Drogen war er ein strikter Warner. Betäuben könne man sich damit. Das sei erst angenehm, eine Art Wollust. Aber nach längerem Konsum kämen „überall aus dem Körper Schlangen heraus“. Und das erzeuge eine Furcht, die nur noch tiefer in die Droge treibe.
Insofern hätte die Lehrerin, die an der Waldorfschule in Crailsheim laut einem Bericht der örtlichen Südwestpresse nach einigem Hin- und her jetzt doch noch ihren Dienst quittieren musste, lieber gleich die Finger von jenem Päckchen gelassen, das sie vor zwei Jahren auf einem Spielplatz nahe der Schule gefunden haben will. Mehr als ein halbes Kilogramm Marihuana sei dort aufgeteilt auf drei Portionen und in Frischhaltefolie eingewickelt zwischen den Holzhackschnitzeln unter der Schaukel gelegen.
Drogenfund löst Goldgräberstimmung aus
Konsumiert habe sie nichts. Allerdings ging sie auch nicht gleich zur Polizei. Stattdessen legte sie das Päckchen ins Lehrerzimmer und klebte einen Zettel dazu: „Was ist das?“ Sie habe zunächst wirklich nicht gewusst, um was es sich bei dem intensiv riechenden Grünzeug gehandelt habe, erklärte die heute 59-Jährige später vor Gericht. Kollegen klärten sie auf. Doch die Polizei wurde immer noch nicht informiert. Erst sollte die Schulführungskonferenz – eine Waldorfbesonderheit – einberufen werden.
Ehe dort die Überführung der heißen Ware ins örtliche Revier beschlossen wurde, hatte die Pädagogin allerdings bereits ein Portiönchen abgezweigt und mit nach Hause genommen. Dort verteilte sie sie auf zwei leere Gurkengläser und stellte sie ins Regal zum Lindenblütentee. Juristisch gesehen, wurde sie dann sogar noch zum Dealer. Ein zwei Jahre jüngerer Kollege bat sie darum, ihm ein Glas abzugeben. „Das war so, als ob man einen Koffer mit Geld findet oder eine Schatulle mit Goldmünzen. Ich wollte es nicht sofort abgeben, ich wollte es echt haben, studieren“, erklärte er später vor dem Amtsgericht das Unerklärliche. Auch er habe nichts konsumiert, beteuerte er, sondern lediglich hin und wieder daran gerochen. Ob es so war, lässt sich heute nicht mehr feststellen.
Die Lehrerin unterrichtet unbehelligt weiter
Die Urteile gegen die beiden Lehrer – fünf und drei Monate auf Bewährung – sind mittlerweile rechtskräftig. Doch während der Mann schnell entlassen wurde, unterrichtete die Frau als Klassenlehrerin bis zu den Sommerferien weiter an der Waldorfschule. Eigentlich dürfen Personen, die wegen Drogenbesitzes verurteilt sind, keine Jugendlichen beaufsichtigen, heißt es im Jugendarbeitsschutzgesetz. Doch offenbar stand der Trägerverein auf dem Standpunkt, dass dieses nicht für Schulen gelte und beließ die Frau im Dienst.
Unklar ist, ob das Regierungspräsidium auf die Entlassung drängte. Laut dem Privatschulgesetz könne die Schulaufsicht die Unterrichtstätigkeit von Lehrkräften an Privatschulen untersagen, erklärte eine Sprecherin des Regierungspräsidiums gegenüber unserer Zeitung. Auch bei der strafrechtlichen Verurteilung einer Lehrkraft hänge es allerdings von der Beurteilung des Einzelfalles ab.
Juristisch ist der Fall noch nicht gänzlich abgeschlossen. Vor Gericht mussten sich damals auch zwei Geschäftsführer der Schule verantworten. Die Übergabe des Cannabis an die Polizei zog sich nämlich zwei Wochen lang hin. Der Umgang muss wohl naiv genannt werden. Das Päckchen wurde weitergereicht, unter einem Kopfkissen deponiert und übers Wochenende in einem Schrank zwischengelagert.
Und was denkt Rudolf Steiner?
Dass so schnell wie möglich eine Übergabe an die Polizei organisiert worden sei, konnte das Ellwanger Landgericht beim Berufungsprozess im Mai nicht erkennen und verhängte Geldstrafen, in einem Fall unter Vorbehalt. Ein Geschäftsführer wehrt sich gegen sein Urteil noch vor dem Oberlandesgericht. Bei ihrem Übervater Rudolf Steiner hätten die Lehrer vermutlich auf mehr Milde hoffen können: „Kann man etwas nicht verstehen, dann urteile man lieber gar nicht, als dass man verurteile“, lautete seine Empfehlung. Doch darauf können Richter keine Rücksicht nehmen.