Rodungsmaßnahmen für die Hesse-Bahn dürfen nach einem Gerichtsbeschluss vorerst nur noch in bestimmten Bereichen fortgesetzt werden. Foto: avmediafactory

Verwaltungsgericht Karlsruhe untersagt Rodungsarbeiten in ganz bestimmten Abschnitten der Bahntrasse.

Kreis Calw/Karlsruhe/Stuttgart - Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat über den Eilantrag des Naturschutzbunds NABU bezüglich der Rodungsarbeiten an der Strecke der geplanten Hesse-Bahn entschieden. Demnach untersagen die Richter bis auf Weiteres weitere Arbeiten in ganz bestimmten Abschnitten der Trasse. In den anderen Bereichen kann der Landkreis seine Arbeiten aber fortsetzen.

In ihrer Entscheidung legen die Karlsruher Richter exakt fest, auf welchen Streckenabschnitten der Trasse die Baumfäll- und Rodungsarbeiten zunächst einmal zu unterbleiben haben. Insgesamt summieren sich die genannten Abschnitte – neun Stück an der Zahl – auf eine Länge von 7,5 Kilometern. Als Begründung nennt das Gericht, dass durch die Arbeiten in diesen Bereichen geschützte Biotope und Höhlenbäume, die Fledermäuse als Winter- oder Schwärmquartier nutzen, "irreversibel" in Mitleidenschaft gezogen werden könnten.

Der Naturschutzbund NABU sieht sich durch diese Entscheidung in seiner Position bestätigt. Man sei "froh und erleichtert", dass der Kreis Calw mit seinen Rodungsarbeiten nun nicht vollendete Tatsachen an der Strecke schaffen dürfe, bevor nicht über die Zulässigkeit des Gesamtprojekts entschieden sei, sagte NABU-Landeschef Johannes Enssle gestern im Gespräch mit unserer Zeitung. Dazu ist derzeit eine Klage des NABU beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim anhängig.

In einer offiziellen Pressemitteilung weist der NABU Baden-Württemberg den Vorwurf zurück, mit seinem Vorgehen die Hesse-Bahn als solche verhindern zu wollen. Ziel des NABU sei es die Artenvielfalt zu schützen. Dazu gehöre auch, "bundesweit herausragende Fledermausquartiere" zu schützen, heißt es in der Mitteilung.

Man sei nicht gegen die Hesse-Bahn, sagt auch NABU-Landeschef Enssle im persönlichen Gespräch. Vielmehr habe man das Projekt über viele Jahre "konstruktiv begleitet" und Lösungsvorschläge für die Fledermausproblemetik eingebracht, so Enssle. Man habe angeregt, dass die Bahn zu bestimmten sensiblen Zeiten nur mit 30 Stundenkilometern durch die Tunnel fahren solle.

"Ohne Rücksicht auf Verluste mit dem Kopf durch die Wand"

"Leider haben wir den Eindruck, dass unsere Vorschläge nie ernsthaft geprüft worden sind", beklagt sich Enssle. Stattdessen wolle Landrat Helmut Riegger in Rambomanier offenbar "ohne Rücksicht auf Verluste mit dem Kopf durch die Wand".

Für die vom Landkreis an den Tag gelegte Eile gebe es indes keinen Grund mehr, betont der NABU-Landesvorsitzende. Denn das Argument, dass das Projekt Hesse-Bahn wegen der GVFG-Zuschüsse bis 2019 abgerechnet sein muss, sei inzwischen aus Kreisen der Landesregierung entkräftet worden. So habe das Verkehrsministerium bereits signalisiert, dass auch nach diesem Zeitpunkt eine Finanzierung des 50-Millionen-Projekts möglich sei. Edgar Neumann, Sprecher des grünen Verkehrsministers Winfried Hermann, hat dazu Folgendes festgestellt: "Es gibt die klare politische Zusage, dass die Fördergelder auch nach 2019 fließen." Selbst wenn die NABU-Klage das Projekt verzögere, so sehe man im Ministerium das Schienenprojekt nicht gefährdet.

Enssle gab sich mit Blick auf den Landkreis Calw und das Projekt Hesse-Bahn gestern trotz allem "kompromissbereit". Es sei durchaus möglich, eine Lösung zu finden. Hoffnungen setzt Enssle in diesem Zusammenhang auf ein von Verkehrsminister Winfried Hermann in Aussicht gestelltes Gespräch mit allen Beteiligten, das möglicherweise im Februar stattfinden soll.

Wenig beeindruckt zeigte sich der NABU-Vorsitzende hingegen von der in Calw gestarteten Petition für die Hesse-Bahn. Die dabei erreichten Zahlen seien "nicht überwältigend". Daher werde sich der Petitionsausschuss des Parlaments nicht mit dem Thema befassen, ist sich Enssle sicher.

Im Calwer Landratsamt löste die Karlsruher Entscheidung keine Panik aus. Man werte den Ausgang zumindest als "Teilerfolg", war aus der Behörde zu erfahren. Immerhin habe das Gericht das Projekt und das Vorgehen nicht grundsätzlich in Frage gestellt. "Wir sind nach wie vor der Meinung, dass unsere Vorgehensweise in Ordnung war", betonte Landrat Helmut Riegger gestern nach der Nachricht aus Karlsruhe. "Das Verwaltungsgericht hat diese auch teilweise mitgetragen." Gleichwohl sieht der Kreischef seine Planer jetzt erneut in der Pflicht. "Hinsichtlich einiger besonders schützenswerter Bereiche müssen wir nacharbeiten. Dies werden wir berücksichtigen, und uns dem Thema Biotope nochmals besonders annehmen", versprach er.

Zu den persönlichen Angriffen des NABU-Vorsitzenden gegen seine Person wollte sich Helmut Riegger dagegen nicht weiter äußern.