Im Juni 2013 wurde der Netto-Markt in der Bahnhofstraße überfallen. Die Haupttäter wurden jetzt verurteilt. Foto: Hölle

Schöffengericht verhängt zwei Mal dreijährige Haftstrafe. Wegen Geständnissen bleibt es bei Mindeststrafe.

Calw - Zu je drei Jahren Haft hat das Schöffengericht am Donnerstag zwei Angeklagte verurteilt, die zu den Haupttätern des Überfalls auf den Netto-Markt in der Bahnhofstraße im Juni vergangenen Jahres zählen. Ihre Geständnisse und die Angaben im Rahmen der Ermittlungen waren ausschlaggebend, dass es bei der Mindeststrafe in solchen Fällen blieb.

Wie berichtet, waren die Täter mit Hilfe eines im Markt angestellten Auszubildenden kurz nach Ende der Öffnungszeit durch die Hintertür in die Räume gelang. Sie hielten den Mitarbeitern eine Waffe vor, fesselten diese und erzwangen die Herausgabe des Tresorschlüssels. So erbeuteten sie 10 226 Euro sowie fünf Stangen Zigaretten, bevor sie in einem, an der katholischen Kirche bereit stehenden Fahrzeug, in dem zwei Komplizen warteten, die Flucht antraten. Der Beifahrer in diesem Auto sowie der Azubi wurden im November zu Bewährungsstrafen verurteilt, während die drei anderen Beteiligten sich nach Montenegro abgesetzt hatten (wir berichteten).

Mit Unterstützung von Bundeskriminalamt und Interpol konnten die beiden jetzt angeklagten Männer im Alter von 26 und 34 Jahren in Frankreich und Ungarn verhaftet werden, wie ein Beamter der Kriminalpolizei berichtete. »Von der Beute ist nichts mehr vorhanden«, äußerte dieser im Prozess und sagte, dass der letzte, noch fehlende Beteiligte des Überfalls, sich in Montenegro aufhalte.

Staatsanwältin Natalia Gertner hatte den Angeklagten gemeinschaftlichen schweren Raub vorgeworfen. Sie räumte aber auch ein, dass sie ein umfangreiches Geständnis abgelegt und schon während der Ermittlungen bei der Aufklärung maßgeblich mitgewirkt hätten. Auf die Geständnisbereitschaft hatten auch die beiden Verteidiger Olaf Panten und Peter Zoll hingewiesen, sodass das Schöffengericht zu einer Verständigung über das Strafmaß bereit war.

»Allein aber schon die Tatsache, dass er jemand mit einer ungeladene Schreckschusswaffe bedroht wurde, führt bei den Betroffenen zu einer belastenden Situation, die Spätfolgen nach sich ziehen kann«, betonte die Richterin Brigitte Lutz. Deswegen liege kein minderschwerer Fall vor, wenn auch etwas anderes nicht nachgewiesen werden könne.

Dennoch würdigte Lutz, dass die Angeklagten mit ihren Geständnissen den Geschädigten eine Aussage vor Gericht erspart hatten.