Was für Konsequenzen dem Briefträger drohen, wenn man ihm das Entsorgen der Briefe nachweisen kann? Dazu wollte sich die Post nicht äußern. (Symbolfoto) Foto: dpa

Anwohnerin der Altburger Straße findet Post beim Spazierengehen. Nicht der erste Fall. Wer ist schuld?

Calw - Einige Bürger in Calw dürften derzeit vergeblich auf ihre Post warten. Eine Anwohnerin der Altburger Straße entdeckte bei einem Waldspaziergang 45 Briefe und eine Zeitung – achtlos weggeworfen, noch bevor sie ihren Empfänger erreicht hatten.

Eine Anwohnerin dreht am Mittwoch, 26. September, gegen 9.30 Uhr ihre Morgenrunde mit ihrem Hund. Die beiden gehen von der Altburger Straße aus in Richtung Spartakusweg. Ihr Ziel ist ein nahegelegenes Waldstück. "Mein Hund ist dann ein Stück weggelaufen und hat ganz interessiert an einem Fleck geschnuppert", erzählt sie. "Dann bin ich hin und hab nachgeschaut." Was sie entdeckt ist aber nicht etwas Essbares für den Hund, sondern einen ganzen Haufen an Briefen und eine Zeitung. Teils vom Regen durchweicht, ungeöffnet. Die Frau zählt insgesamt 45 Briefe.

"Die meisten waren adressiert an Bewohner der Altburger Straße, der Schillerstraße, und dem Hafnerweg. Aber auch einige für den Hirsauer Wiesenweg waren dabei", erklärt sie. Zum Teil seien es vertrauliche Briefe gewesen. Auch von Ämtern, wie sie beim Einsammeln feststellte. Allesamt aber wurden sie offenbar durch die Deutsche Post versendet. "Also man findet ja vieles im Wald, von der Matratze bis sonst was", echauffiert sie sich. "Aber Briefe?"

Nun stellt sich natürlich die Frage: Was tun mit der gefundenen Post? Und wie kann so etwas überhaupt passieren? "Hat der Postbote einfach keine Lust gehabt?", fragt sich die Finderin. Sie jedenfalls sammelte die Briefe ein und rief bei der Deutschen Post in Bonn an. "Da wurde mir gesagt, ich soll sie bei der nächsten Postfiliale abgeben", sagt die Calwerin. Zur Sicherheit wendete sie sich aber noch an die örtliche Polizei. Dort wurde ihr ebenfalls gesagt es sei das beste, wenn sie die Post in der Filiale abgeben würde, was die Frau am Nachmittag tat. "Dann kommen die Briefe vielleicht doch noch an." Bei der Post wurde der Frau überraschendes mitgeteilt: Offenbar waren vor einigen Wochen im selben Gebiet schon einmal weggeworfene Briefe abgegeben worden.

Was aber passiert, wenn niemand die Briefe findet und der Empfänger vergeblich wartet? Zuerst einmal ist der Absender dafür verantwortlich, dass die Post rechtzeitig ankommt.

Arbeitgeber haftet

Bei Rechnungen oder Bußgeldbescheiden muss er nachweisen können, dass er sie abgeschickt hat, erklären Gerold Beck, Pressesprecher der Deutschen Post AG in Stuttgart und Oliver Buttler, Leiter der Abteilung Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Kann er das, ist die Post an der Reihe. Bei Standardbriefen könne man nicht viel machen, sagt Beck. Die sind weg.

Dasselbe gilt, wenn nachgewiesen ist, dass der Briefträger seiner Aufgabe nicht nachkam, wie es bei den im Wald gefundenen Briefen der Fall zu sein scheint. Der Arbeitgeber, also die Deutsche Post, haftet demnach, wenn der Zusteller seiner Amtspflicht – dem korrekten Austragen – nicht nachkommt. Dies ist auf der Internetseite einer Anwaltskanzlei zu lesen. Was für Konsequenzen dem Briefträger drohen, wenn man ihm das Entsorgen der Briefe nachweisen kann, dazu wollte sich die Post nicht äußern. Und auch zu keinen anderen Details des Vorfalls. "Unser interner Ermittlungsdienst beschäftigt sich bereits mit dem Fall. Wir bitten um Verständnis, dass wir deshalb im Moment noch keine detaillierten Angaben dazu machen", schrieb Hugo Gimber, der für die Region zuständige Post-Sprecher in einer Mitteilung.