Amtsgericht Hechingen verurteilt 30-jährigen Ofterdinger wegen Fahrerflucht

Von Heidrun Hecht

Hechingen/Burladingen. Welche Konsequenzen hat und wie schwerwiegend ist eine Fahrerflucht, wenn sie ein Rettungsassistent im Einsatz begeht? Mit dieser Frage hat sich gestern das Amtsgericht Hechingen beschäftigt.

Der 30-jährige Angeklagte aus Ofterdingen kam mit einer Geldstrafe davon. Der Vorfall ereignete sich im August vergangenen Jahres: Der Angeklagte war mit dem Rettungswagen von Ringingen in Richtung Salmendingen zu einem Notfall unterwegs. In einer unübersichtlichen Linkskurve überholte er ein Auto, das vor ihm fuhr. Der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs musste abbremsen. Die Frau hinter ihm schaffte dies nicht mehr und fuhr auf ihn auf.

Die Fahrzeuginsassen stiegen aus und begannen sich zu unterhalten. Der Fahrer des Rettungswagens bemerkte dies und fuhr zu seinem Einsatz weiter. Später kehrte er zum Unfallort zurück. Der Fahrer des ersten Autos erkundigte sich, ob der Angeklagte ihm als Zeuge zur Verfügung stehen könne. Dieser verwies ihn an die Leitstelle, machte aber keine Angaben zur eigenen Person. Zwei Monate später erfolgte der Strafbefehl. Der Angeklagte legte Einspruch ein mit der Begründung: "Ein Notfall geht vor."

Mann hätte Personalien hinterlassen müssen

Dieser Meinung war auch Richter Bernd Koch. Er legte dem Ofterdinger lediglich die "Ungeschicklichkeit" zur Last, an die Leitstelle verwiesen zu haben anstatt seinen Namen und seine Kontaktdaten zu nennen. Es hätte ein Menschenleben kosten können, wäre der Rettungsassistent nicht seinen Anweisungen gefolgt. Demnach habe der Angeklagte in diesem Punkt völlig nachvollziehbar gehandelt, erklärte der Richter. Mit diesem Argument und in Anbetracht der finanziellen Verhältnisse des Ofterdingers wich Koch von dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von 1000 Euro ab. Er verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 500 Euro, die dieser an den Förderverein für krebskranke Kinder in Tübingen zahlen muss.