Kaspar Pfister kann die Entscheidung des Sigmaringer Verwaltungsgerichts nicht nachvollziehen. Foto: Rapthel-Kieser

Verwaltungsgericht Sigmaringen gestattet Kaspar Pfister nicht, flexibel zu handeln.

Burladingen - Kaspar Pfister, Geschäftsführer der Benevit-Pflegegruppe, spricht über seinen verlorenen Prozess, die Nachtdienste in Pflegeeinrichtungen und moderne Technik.

Herr Pfister, mit ihrem Antrag in ihrem Burladinger Pflegeheim Haus Fehlatal den Personalschlüssel in der Nacht bei 1 zu 56 halten zu dürfen, sind sie vor dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen gescheitert. Warum sind sie überhaupt vor Gericht gezogen?

Es geht mir darum, Personal aus qualitativen Gründen so einsetzen zu dürfen, wie wir es brauchen, und zu Zeiten wo sinnvolles gemacht werden kann, also um Qualität. Eine Quote als Schwellenwert zwingt uns, Personal in der Nacht vorzuhalten, ohne dass es erforderlich ist. Personal, das am Tag sinnvolleres machen könnte, als in der Nacht. Bei der Gerichtsverhandlung stellte eine Richterin dieselbe Frage, die wir seit Monaten stellen. Was muss eine Einrichtung tun oder nachweisen, damit die in der Verordnung vorgesehene fachgerechte Pflege in der Nacht sicher gestellt ist. Weder wir im Vorfeld noch das Gericht in der Verhandlung hat diese Frage weder von der Heimaufsicht, noch vom Regierungspräsidium beantwortet bekommen.

Wie ist denn der Personalschlüssel im Haus Fehlatal?

Das Haus Fehlatal hat 52 Mitarbeiter, umgerechnet 38 Vollzeitstellen, also 0,68 Vollzeitstelle pro Bewohner. Die Personalmenge wird im Rahmenvertrag definiert und deren Finanzierung im Pflegesatz mit den Pflegekassen und der Sozialhilfe vereinbart. Darüber hinausgehende Besetzungen werden nicht anerkannt und nicht finanziert.

Die gesetzliche Quote sagt für 45 Bewohner muss es einen Nachtdienst geben, ab 46 muss eine zweite Pflegekraft da sein. Wieso halten sie das im Haus Fehlatal nicht für sinnvoll?

Es ist nur sinnvoll wenn ein Haus vor allem mit Menschen die hohe Pflegegrade bedürfen belegt ist, mit Menschen die nachts aktiv sind. Im Haus Fehlatal haben wir deutlich geringere Pflegegrade vorliegen, viele Bewohner schlafen nachts durch und es bestehen geringe Risiken. Die Qualität der Nacht, also Schlafverhalten oder Unruhe wird wesentlich durch Aktivitäten am Tag beeinflusst. Durch die Verordnung wird auf die Symptome geschaut und die Ursachen außer Acht gelassen, ja verschlimmert. Dabei werden von uns bei besonderen Situationen auch mehr Nachtdienste eingesetzt, aber eben bedarfsgerecht. Wir haben im Haus Fehlatal bei 58 Bewohnern im Schnitt sechs bis sieben Stunden Einsatztätigkeiten in der Nacht, dafür muss aber pro Nacht 18 Stunden Arbeitszeit vorgehalten werden.

Sie haben vor Gericht auch mit der technischen Ausstattung ihres Pflegeheimes argumentiert?

Ja, die Absicherung erfolgt durch technische Unterstützungssysteme, zum Beispiel Betten die automatisch Alarm geben, Infrarot-Sender, Sensormatten und so weiter. Es gibt eine automatische Rufbereitschaft wenn der Ruf eines Bewohners nicht innerhalb von acht Minuten im Zimmer quittiert wird.

Es gibt ja Beispiele, wo ihrem Anliegen stattgegeben wurde.

Bayern und Baden-Württemberg haben im Landesrecht eben Schlüssel für die Nachtbesetzung vorgegeben, kein anderes Bundesland ist diesem Beispiel gefolgt. In anderen Landkreisen und Regierungsbezirken haben wir mit den Heimaufsichten vereinbart, dass bis Mitternacht zwei Pflegekräfte da sind und von Mitternacht bis sechs Uhr morgens eine Fachkraft ausreichend ist und gleichzeitig eine Rufbereitschaft besteht, die gegebenenfalls auch automatisch verständigt wird, falls dies erforderlich sein sollte. Das bewährt sich seit über zwei Jahren. Was wir bei den Behörden, aber auch bei Richtern immer wieder feststellen, ist das Bauchgefühl, dass doch ein Nachtdienst zu wenig ist. Ja kann man so sehen, aber eben nicht zum Preis, pro Tag rund elf Stunden Personalzeit abziehen zu müssen.

 Die Fragen stellte Erika Rapthel-Kieser