Zuschüsse: Gemeinderat beschließt einheitliche Regeln zur Förderung der Vereine / 140 000 Euro jährlich

Zum 1. März 2020 treten sie in Kraft, die "Richtlinien über die Förderung von Vereinen der Stadt Burladingen". Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die vier Seiten und sieben Paragraphen umfassende Neuregelung beschlossen.

Burladingen. Wert legten die Kommunalpolitiker dabei vor allem darauf, Jugendarbeit besonders zu bezuschussen. Mit den Richtlinien soll, wie es in der Präambel heißt "eine gleichmäßige, gerechte und transparente Förderung" aller Burladinger Vereine erreicht werden.

Zuschüsse werden gewährt für den laufenden Vereinsbetrieb, durch die Bereitstellung städtischer Anlagen und bei Vereinsjubiläen. Gefördert werden nur Burladinger Vereine, die sich dem Sport, Heimat- und Brauchtum, der Kultur, oder Musik und Gesang verschrieben haben und mindestens seit zwei Jahren bestehen.

Politische Parteien, Religionsgemeinschaften, wirtschaftliche Vereine sowie Hobby- und Freizeitclubs die keine öffentliche Wahrnehmung haben erhalten keine Förderung.

Eine Diskussion entspann sich um Zuschüsse für Kirchenchöre. Die erhalten bisher einen Pauschalbetrag von jährlich 130 Euro. Während die CDU vorschlug, das beizubehalten, hielt ein Teil der Freien Wähler dagegen. Mit knapper Mehrheit beschloss der Gemeinderat schließlich, die 130 Euro auch weiter aus zu zahlen.

Die anderen Vereine erhalten, gestaffelt nach der Anzahl der Mitglieder einen jährlichen pauschalen Sockelbetrag. Für Kinder und Jugendliche, sofern der Verein in der Jugendarbeit aktiv ist, gibt es ein zusätzliches Sümmchen. Allerdings muss der Verein seine Jugendarbeit beschreiben und auf Anfrage auch noch einmal Rechenschaft über die Verwendung des Geldes abgeben.

So bekommt der mitgliederstärkste Burladinger Verein, weil er mindestens 1001 Mitglieder hat, einen Pauschalsatz von 1500 Euro. Vereine mit 501 bis 1 000 Mitgliedern erhalten 1000 Euro, für 201 bis 500 Mitglieder 800 Euro, 101 bis 200 Mitglieder 600 Euro, 51 bis 100 Mitglieder 400 und Vereine mit bis zu 50 Mitgliedern können mit jährlich 200 Euro Zuschuss aus dem Stadtäsckel rechnen.

Für Jugendliche bis zu 18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz in Burladingen gemeldet sind, gibt es für den Verein je 15 Euro pro Jahr zusätzlich. Zudem kann jeder Verein für eine Veranstaltung deren Eintritt frei ist einmal jährlich ein städtisches Gebäude kostenfrei in Anspruch nehmen. Einmalige Zuschüsse für besondere Veranstaltungen oder große Investitionen können Vereine gesondert beantragen.

Die Stadtverwaltung veranschlagt die Kosten die durch die Vereinsförderung entstehen auf rund 140 000 Euro jährlich.