Behinderten-Aktivistin Ute Tatzel-Now Foto: sb

Viele Vorerkrankte, denen man es längst nicht immer ansieht, gehören zur Risikogruppe.

Burladingen/Balingen - Dass Senioren, also Oma und Opa durch die Corona-Pandemie besonders gefährdet sind, das ist inzwischen fast allen Familien klar und sie richten sich danach. Aber viele Schwerbehinderte sind es auch, ohne dass ihr Umfeld es weiß.

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Dabei kann es durchaus sein, dass der sympathische Nachbar, der Kollege oder der Vereinskamerad als Schwerbehinderter auch zur Risikogruppe gehören. Und die ist im Zollernalbkreis viel höher, als manche denken mögen. "Krass", nennt die Behinderten-Aktivistin Ute Tatzel-Nowel aus Burladingen-Hausen diese Zahlen. Tatzel-Nowel ist in der Landesarbeitsgruppe "Behindertenpolitik" für das Bündnis 90/Grüne und war – obwohl sie selber als MS-Betroffene und Vorkämpferin für Teilhabe seit Jahren mitten im Thema steht – selber überrascht.

Tatsächlich sind von den rund 188.000 Einwohnern im Zollernalbkreis 24 498 schwerbehindert, wie das Landratsamt auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte. Das sind mehr als zehn Prozent. Als gehbehindert gelten 8797 Personen, davon sind 2281 Personen "außergewöhnlich gehbehindert". Gehörlos sind im Zollernalbkreis 82 Personen, blind 281. Von den Gehbehinderten, Blinden oder Gehörlosen haben 2035 das Merkzeichen H in ihrem Schwerbehindertenausweis. Das bedeutet, dass sie auf eine Hilfsperson angewiesen sind, die sie dann jeweils auch begleiten darf, etwa im Zug, in öffentliche Einrichtungen oder bei Reisen.

Und auf unsere Frage nach den Gefährdungen durch die Pandemie und Covid-19 für diese Menschen lässt das Landratsamt gar keine Zweifel offen: "Ja, schwerbehinderte Menschen sind häufig zur Risikogruppe zuzurechnen. Sie leiden oftmals an Herz- Kreislauf- oder Atemwegserkrankungen oder weisen ein Karzinomleiden auf und müssen gegebenenfalls mit Immunsuppression therapiert werden", lautete die Antwort der Behörde.

Und Immunsuppression, das wissen alle Betroffenen selber und auch die MS-kranke, 54 Jahre alte Tatzel-Nowel, sind Medikamente mit denen die körpereigene Abwehr aus irgendwelchen medizinischen Gründen abgeschwächt wird. Etwa nach einer Organverpflanzung, damit das neue Organ vom Körper nicht bekämpft wird. Der kann dann aber auch Covid-19 nicht bekämpfen.

Da sind solche Menschen, die einen Herzschrittmacher, einen Bypass oder Stent bekommen haben ebenso gefährdet wie Asthmakranke oder solche, die gerade mal ein Krebsleiden mit Hilfe einer Chemotherapie überstanden haben.

Und denen sieht man es eben nicht immer an. "Der Mensch geht augenscheinlich über die Optik, das ist bei uns eben so", sagt Tatzel-Nowel, die selber entweder im Rollstuhl sitzt oder sich schwerfällig nur an Krücken bewegen kann. Sie merke, dass, wo immer sie hinkommt, sie erst einmal mit Blicken "gescannt" wird.

In der Fehlastadt hat die Hausenerin so ihre Erfahrungen mit angeblich "behindertengerechten" Einrichtungen gemacht. An den Gemeinderatssitzungen könnte sie gar nicht teilnehmen, es gibt keinen Aufzug in dem Gebäude und sich mitsamt Rollstuhl die Treppe hochtragen lassen, das findet sie unwürdig.

Teilhaben will sie, das ist längst ein verbrieftes gesetzliches Recht, das, wie sie einräumt, im ländlichen Raum eben gerade oft nicht oben auf der Agenda der Kommunalpolitik steht. Und da, wo wo behindertengerecht drauf steht, muss noch lange nicht behindertengerecht drin sein. Zum Beispiel beim brandneuen Klohäuschen auf dem schicken, erst vor wenigen Monaten eingeweihten Marktplatz. Der Gemeinderat ist selbstverständlich davon ausgegangen, dass diese Toilette behindertengerecht wird und hat in den Vorberatungen auch darauf hingewiesen. Dann kam heraus, dass bei dem behindertengerechten WC weder an den gängigen Euroschlüssel, mit dem Behinderte sich Zugang verschaffen können, noch an die simplen Haltegriffe neben dem WC-Sitz gedacht wurde. Erst als der Schwarzwälder Bote dies öffentlich machte, als Tatzel-Nowel in der Stadt Unterschriften für ihr Anliegen sammelte, gab es Gespräche auf dem Bauamt.

Die Corona-Krise sieht die Aktivistin und Vorkämpferin für Teilhabe und Barrierefreiheit auch eine Chance, auch für jene schwerbehinderten Menschen, denen man es, im Gegensatz zu ihr, nicht auf Anhieb ansieht. Der Gemeinschaftssinn wachse, das Thema Nächstenliebe sei in aller Munde. Und das könne künftig ja vielleicht auch ein Argument sein, wenn es darum geht auch im ländlichen Raum eine Lanze für jene immerhin zehn Prozent der Bevölkerung zu brechen.

Es gibt unterschiedliche Arten von Behinderungen. Die werden aber je nach Art und Schwere der Einschränkungen, die ein Betroffener im Alltag hat, nach vereinheitlichten Grundsätzen, den sogenannten Schweregraden berechnet. Dem liegt das bundesweit einheitliche Berechnungssystem, die Versorgungs-Medizin-Verordnung zu Grunde. Damit soll es zum Beispiel ermöglicht werden, einen Herzinfarkt mit einer Hörbehinderung, ein seelisches Leiden mit Sehbehinderungen oder gravierende körperliche Unfallfolgen mit einer angeborenen Lähmung in eine Werteskala und damit eine Relation zu setzen. Die Skala reicht von 20 bis 100. Und die Versorgungsämter und ärztlichen Dienste, die dies letztendlich zu bewerten haben, orientieren sich da an Anhaltswerten. Der fehlende Geruchs- und Geschmackssinn: 10, Verlust eines Beines: 70, Diabetes kann je nach Schwere mit bis zu 50 bewertet werden, die Sehkraft eines Auges zählt 25, der Verlust einer Hand 50. Ab diesem Wert gilt ein Mensch als Schwerbehinderter.