Sportler zeigen gerne nackte Tatsachen in knappen Trikots und Höschen. Zum echten Hingucker werden die durchtrainierten Bodys, wenn sie mit Tattoos gekonnt aufgehübscht sind. Wie bei Louise Hazel. Die 26-jährige englische Siebenkämpferin hat ihre Konkurrenz mit diesem neckischen Tribal ausgestochen. Foto: dpa

Die Bundesregierung will Verbraucher noch besser vor gefährlicher Tattoo-Farbe schützen.

Berlin - Die Bundesregierung will Verbraucher noch besser vor gefährlicher Tattoo-Farbe schützen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung solle dafür wissenschaftliche Kriterien erarbeiten, sagte ein Sprecher des Bundesverbraucherministeriums am Freitag in Berlin. Angestrebt wird, dass künftig die Hersteller die Sicherheit ihrer Farben nachweisen müssen.

Auch der Bundesrat plant einen Vorstoß in diese Richtung. Die Länderkammer will am 10. Februar über einen Antrag beraten, in dem Baden-Württemberg fordert, dass die Hersteller den Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Tätowiermittel erbringen sollen. Analysen der zuständigen Ämter in Freiburg und Karlsruhe hätten ergeben, dass von derzeit eingesetzten Tätowierfarben zum Teil erhebliche gesundheitliche Risiken ausgehen.

Krebserregende Abbauprodukte

In Stichproben seien problematische Inhaltsstoffe wie krebserregende Abbauprodukte organischer Farbmittel oder auch Farbstoffe, die keinerlei Gesundheitsprüfung durchlaufen haben, festgestellt worden, heißt es in dem Antrag. Außerdem könnten mikrobiologische Verunreinigungen der Tätowierfarbe schwerwiegende Infektionen verursachen. In einem ersten Schritt sollten deshalb kurzfristig strengere Regelungen für Tätowiermittel in der nationalen Verordnung aufgenommen und in einem zweiten Schritt entsprechende Regelungen auf europäischer Ebene geschaffen werden.

Der Sprecher des Verbraucherministeriums sagte, Farbe für Tattoos und Permanent-Makeup unterliege den Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs. Danach müssten solche Produkte sicher sein. Darüber hinaus gebe es die Tätowiermittel-Verordnung aus dem Jahr 2008, die spezifische Anforderungen festlege. Damals seien schon gesundheitlich bedenkliche Stoffe verboten und Kennzeichnungsvorschriften verschärft worden. Um jetzt den Verbraucherschutz verstärken zu können, seien zunächst einmal wissenschaftliche Kriterien nötig.