Bürgertests gibt es ab 11. Oktober nicht mehr für alle kostenlos. Foto: Pixabay

Auch die beiden Testzentren in der Gemeinde Schonach erheben ab dem 11. Oktober eine Gebühr für Corona-Schnelltests. Für bestimmte Personen gibt es jedoch eine Ausnahme.

Schonach - Vom Montag, 11. Oktober, an gilt eine neue Test-Verordnung des Bundes. Er übernimmt nicht mehr generell die Kosten für die Bürgertests. Lediglich bestimmte Personenkreise, darunter Kinder und Jugendliche, Schwangere und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sind von den Kosten befreit. Die Tests können laut der Pressestelle des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration weiterhin in Testzentren, Apotheken und Arztpraxen vorgenommen werden.

Durch das Ende der kostenlosen Bürgertests erheben das Testzentrum der Gemeinde Schonach und das Gesundheitszentrum Burger nun auch eine Gebühr von 15 Euro pro Corona-Abstrich. "Die Gebühr ist beim jeweiligen Testzentrum (kommunales Testzentrum im Haus des Gastes und Gesundheitszentrum Burger, Sommerbergstraße 13) in bar zu bezahlen. Eine Quittung kann ausgehändigt werden", informiert die Gemeindeverwaltung Schonach in einer Pressemitteilung.

Testzertifikat erhältlich

Die Testung erfolgt wie gehabt: Im Anschluss wird ein Testzertifikat ausgestellt, welches die Gültigkeit von 24 Stunden beibehält.

Diese Personen erhalten weiterhin ein kostenloses Angebot: Kinder bis zwölf Jahre, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (Lichtbildausweis bis zum 31. Dezember 2021), Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation (ärztliche Bestätigung erforderlich) nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können oder in den vergangenen drei Monaten nicht geimpft werden konnten, Schwangere (Mutterpass erforderlich bis zum 31. Dezember) und Stillende (bis zum 10. Dezember), da es die STIKO-Empfehlung für sie erst seit dem 10. September gibt.

Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Absonderung begeben mussten (Nachweis erforderlich), können sich ebenfalls kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.

Auch Studierende (Nachweis erforderlich) aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, erhalten bis zum 31. Dezember einen Schnelltest, der sie nichts kostet.

Außerdem können Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den vergangen drei Monaten vor der Testung an solchen Studien (Nachweis erforderlich) teilgenommen haben, sich kostenlos mittels Schnelltest testen lassen.

Mitglieder bezahlen nichts

Um eine Zugangsberechtigung zu den sportlichen Aktivitäten (Fitnessstudio und Kurse) im Gesundheitszentrum Burger zu erlangen, werden die Mitglieder nur dort umsonst getestet. Die Kosten übernimmt das Gesundheitszentrum Burger.

Gleiche Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten sind in beiden Testzentren unverändert: Montag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 9 Uhr Testzentrum Schonach, 8 bis 11 Uhr und 16 bis 19 Uhr Gesundheitszentrum Burger Schonach; Dienstag und Donnerstag: 8 bis 11 Uhr und 16 bis 19 Uhr Gesundheitszentrum Burger Schonach; Samstag: 10 bis 12 Uhr und 17.30 bis 20 Uhr Testzentrum Schonach, 10 bis 14 Uhr Gesundheitszentrum Burger Schonach.