Ob Frank Nopper auch nach dem neuen Wahlrecht ins Stuttgarter Rathaus eingezogen wäre? Zumindest wäre die Wahl von 2020 spannender geworden. Foto: dpa/Tom Weller

In einem kleinen Ort in Oberschwaben wird erstmals nach dem neuen Kommunalwahlrecht ein Bürgermeister gewählt. Auch 18-Jährige können nun kandidieren. Aber viel wichtiger ist etwas anderes.

Dichtes Gedränge im Dorfgemeinschaftshaus von Tannheim: Eine Frau und drei Männer stellen sich an diesem Abend dem Wahlvolk vor. Doch die Bürgermeisterwahl im tiefsten Oberschwaben, die am 10. September stattfinden wird, ist nicht nur von lokalem Interesse. Erstmals in Baden-Württemberg wird hier das neue Wahlrecht erprobt, das der Landtag Ende März beschlossen hat.

 

Die bisher am meisten diskutierte Neuerung, die Absenkung des passiven Wahlalters auf 18 Jahre, spielt in Tannheim übrigens keine Rolle. Aller vier Kandidaten seien im reiferen Alter, der jüngste 36, die beiden ältesten 52, sagt der scheidende Bürgermeister Thomas Wonhas (parteilos, 61). Eine andere Veränderung könnte allerdings im Anbetracht von vier ernsthaften Bewerbern bereits zum Tragen kommen: Sollte keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erringen, kommt es zu einer echten Stichwahl.

„Eine völlig neue Wahlarithmetik“

Bisher gab es das in Baden-Württemberg nämlich nicht, jedenfalls nicht zwingend. Vielen Wählern sei das gar nicht so bewusst, sagt Edgar Wunder vom Landesvorstand „Mehr Demokratie“. Tatsächlich konnte nach dem ersten Wahlgang jeder erneut antreten – oder verzichten. Auch völlig neue Bewerber konnten sich melden. Es sei ein geradezu „absurdes System“ gewesen, sagt Wunder. Seine Vereinigung hatte deshalb schon lange eine Abschaffung dieses baden-württembergischen Unikums gefordert.

Das neue System schaffe nun eine „völlig neue strategische Lage“, sagt Professor Rafael Bauschke von der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Ludwigsburg. Im Schnitt geht jede zehnte Bürgermeisterwahl wegen des Fehlens einer absoluten Mehrheit in eine zweite Runde. Künftig sind dafür nur die beiden Erstplatzierten qualifiziert. Alle anderen scheiden automatisch aus, Quereinstiege sind nicht mehr möglich. „Das verschiebt die ganze Wahlarithmetik“, sagt der Freiburger Professor Michael Wehner.

Das linke Lager zerlegt sich

Der Leiter der Landeszentrale für politische Bildung ist überzeugt, dass manche Bürgermeisterwahl der Vergangenheit nach dem neuen Wahlrecht einen anderen Verlauf genommen hätte. Bestes Beispiel ist die Stuttgarter OB-Wahl von 2020, bei der sich das linke Lager zerfleischte und die eigene Siegchance dadurch verspielte. Nach dem ersten Wahlgang hatte der drittplatzierte Marian Schreier (SPD) nicht zugunsten der zweitplatzierten Grünen Veronika Kienzle zurückziehen wollen, und der viertplatzierte Hannes Rockenbauch (SÖS) wiederum nicht zugunsten von Schreier. Kienzle warf entnervt das Handtuch, die Männer blieben an Bord. Frank Nopper (CDU) reichten 42,3 Prozent zum Sieg.

Die jüngste Stuttgart-Wahl habe den letzten Anstoß für die Veränderung gegeben, glaubt Wunder. Doch ob es sich nun um eine „Lex Nopper“ handelt oder nicht: In der Landeshauptstadt hat das eigenwillige Wahlverfahren auch schon früher den Ausgang von Wahlen beeinflusst. So verpasste der Grüne Rezzo Schlauch 1996 den Sieg, auch weil der chancenlose SPD-Politiker Rainer Brechtken zum zweiten Wahlgang wieder antrat. Und dann erklärte plötzlich noch der damalige Pforzheimer OB Joachim Becker (SPD) seine Kandidatur. Wolfgang Schuster (CDU) siegte mit knapp vier Prozentpunkten Vorsprung.

Palmers taktische Spielchen

Acht Jahre später versuchte ein junger Grünen-Politiker namens Boris Palmer das Zünglein an der Waage zu spielen. Als klarer Drittplatzierter des ersten Wahlgangs führte er geräuschvoll Gespräche mit Schuster und dessen schärfster Konkurrentin Ute Kumpf (SPD) über seinen Ausstieg. Am Ende empfahl er seinen Wählern den CDU-Mann, der erneut gewann.

Solche taktischen Spielchen der Kandidaten von den hinteren Rängen seien künftig ausgeschlossen, sagt Bauschke. „Ich finde das eigentlich ganz gut.“ Das neue Verfahren schaffe mehr Transparenz und setze klare Spielregeln. Die Polarisierung zwischen zwei Kandidaten könne auch die Wahlbeteiligung im zweiten Wahlgang und damit die demokratische Legitimation des Siegers erhöhen, vermutet Wehner. Allerdings müsse sich erst noch zeigen, ob sich dieser Effekt wirklich einstelle.

Hürde für Spaßkandidaten

Schwieriger haben es in Zukunft so genannte Spaßkandidaten. Wie bei OB-Wahlen müssen die Bewerber künftig auch bei Bürgermeisterwahlen Unterstützungsunterschriften vorlegen und damit die Ernsthaftigkeit ihrer Bewerbung nachweisen. In Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern genügt allerdings schon eine Liste mit zehn Namen. „Wer sich bei uns eine Stunde lang vor den Supermarkt stellt, hat die schon zusammen“, sagt der Tannheimer Bürgermeister Wonhas. „Die Leute freuen sich ja über Bewerbungen.“

Vom deutschen zum französischen Modell

Neuwahl
Das bisherige System baden-württembergischer Bürgermeisterwahlen hat ein eher zweifelhaftes Vorbild: die Reichspräsidentenwahl der Weimarer Republik. 1925 kam so Paul von Hindenburg an die Macht. Nachdem im ersten Wahlgang niemand die absolute Mehrheit erreicht hatte, wurde bei der fälligen Neuwahl Hindenburg zum Überraschungskandidat der Rechten. Dabei reichte ihm die einfache Mehrheit zum Sieg. In dem er 1933 Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannte, wurde Hindenburg zum Totengräber der ersten deutschen Republik.

Stichwahl
Auch das neue Wahlsystem hat ein großes Vorbild: Mit der automatischen Stichwahl fußt es auf dem Modell der französischen Präsidentschaftswahl, wo auch nur die beiden Erstplatzierten in die zweite Runde dürfen. Allerdings werden auch in den anderen deutschen Bundesländern die Bürgermeister nach diesem System gewählt.

Kurioses
Das alte Wahlsystem sorgte mitunter für kuriose Konstellationen, die so künftig nicht mehr möglich sind. In Vaihingen/Enz verzichtete der Erstplatzierte des ersten Wahlgangs im vergangenen Jahr auf eine erneute Kandidatur. Gewählt wurde dann der zunächst Zweitplatzierte Uwe Skzypek. In Tengen (Kreis Konstanz) siegte Selcuk Gök im März im zweiten Wahlgang, obwohl er beim ersten Wahlgang noch gar nicht angetreten und bis dahin im Ort auch nicht bekannt gewesen war.