Der Breitbandausbau in Haiterbach soll fortgesetzt werden. Foto: Jörg Lantelme - stock.adobe.com

Der Gemeinderat Haiterbach spricht sich in Sachen Breitband-Ausbau für eine Beteiligung an interkommunaler Zusammenarbeit aus und stellt einen Förderantrag für den restlichen Glasfaserausbau.

Der Gemeinderat Haiterbach beschloss in seiner jüngsten Sitzung, an einer interkommunalen Zusammenarbeit teilzunehmen und ermächtigte die Verwaltung, einen Kooperationsvertrag mit weiteren Kommunen des Landkreises Calw abzuschließen.

Diese Vereinbarung umfasst die Beantragung von Fördermitteln, getrennte kommunenscharfe Abrechnung je Einzelgemeinde, gemeinsame Ausschreibung und Umsetzung der Förderprojekte. Der Beschluss beinhaltet zudem, dass die Stadt Haiterbach einen Förderantrag für alle bislang nicht gigabitfähig versorgten Gebäude stellt.

Außerdem erklärte sich die Stadt damit einverstanden, an der sogenannten GÜ4-Ausschreibung des Eigenbetriebs Breitband Landkreis Calw teilzunehmen, sofern die Kostenschätzung nicht über dem derzeit geschätzten Investitionsvolumen von 5,013 Millionen Euro liege.

Eigenanteil von 501 000 Euro

Laut einer Grobkostenschätzung würde demnach auf Haiterbach bei einer Fördersumme von 4,511 Millionen (entspricht 90 Prozent Förderfähigkeit) ein Eigenanteil von rund 501 000 Euro entfallen. Auf den bisherigen Ausbau über GU-1 und GU-2-Ausschreibungen entfiel auf die Stadt Haiterbach ein Eigenanteil von 3,98 Millionen Euro.

Für die interkommunale Zusammenarbeit wurde vorgeschlagen, die Kommunen Bad Wildbad, Enzklösterle, Neubulach und Simmersfeld mit Haiterbach zusammenzuschließen. Ausgangslage war ein vom Gemeinderat im Juni 2022 beschlossener Förderantrag, der gestellt werden sollte, sowie die Teilnahme an der Generalunternehmerausschreibung, der sogenannten GÜ3-Ausschreibung.

Rund 15 Prozent der Gebäude noch offen

Das damalige Bundes-Förderprogramm wurde eingestellt und keine Förderanträge mehr angenommen. Inzwischen wurde das Programm überarbeitet, so dass die in Haiterbach verbleibenden rund 15 Prozent der Gebäude, die keine gigabitfähigen Anschlüsse haben, also noch nicht an Glasfaser angeschlossen sind, in die neue Förderkulisse passen.

Dem Gemeinderat lag durch den Eigenbetrieb Breitband Landkreis Calw hierzu eine Abschätzung der Förderfähigkeit und eine Grobkostenschätzung vor. Die aktuellen Förderrichtlinien des Bundes (50 Prozent der Gesamtkosten abzüglich eventueller Einnahmen) und des Landes Baden-Württemberg, wonach die Bundesförderung auf bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten aufgestockt werden, haben eine Laufzeit bis Ende 2025 und sind für jedes Haushaltsjahr mit maximal 320 Millionen gedeckelt.

Die bisherige Bewilligung nach dem sogenannten „Windhundprinzip“ wurde durch ein Scoring ersetzt. Durch Einteilung in Kategorien ist durch eine interkommunale Zusammenarbeit eine möglichst hohe Punktzahl durch die Kooperation mit weiteren Gemeinden zu erreichen. Diese Zuwendungen werden dann bei mehr als 300 Punkten in der sogenannten „fast lane“ nach vollständigem Eingang beim Projektträger bewilligt.

Mittel im Haushaltsplan 2024

Der Verwaltungsvorschlag ging davon aus, dass die sich hierdurch bietende Chance einer Förderung genutzt werden soll, um den Glasfaserausbau im Stadtgebiet von Haiterbach so schnell wie möglich abzuschließen. Da niemand abschätzen könne, ob und wie lange die großzügige Förderung mit 90 Prozent noch aufrechterhalten werde, schlug die Verwaltung vor, diese Möglichkeit zu nutzen und bei einem positiven Förderbescheid den Restausbau anzugehen.

Die geschätzten Eigenmittel in Höhe von 501 000 Euro müssen im Haushaltsplan 2024 in die mittelfristige Finanzplanung der kommenden Jahre aufgenommen werden.