Afghanische Sicherheitskräfte vor dem ausgebrannten Tanklastzug in Kundus. (Archivfoto) Foto: dpa

Bei der Bombardierung mehrerer Tanklastwagen in Afghanisten auf Befehl eines deutschen Oberst sind etwa 100 Menschen ums Leben gekommen. Die Opfer kämpfen um eine Entschädigung - notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof.

Köln - Die Opfer des tödlichen Bombenangriffs 2009 im afghanischen Kundus haben kaum Aussicht auf Entschädigung. Das machte das Oberlandesgericht (OLG) Köln am Donnerstag deutlich. „Wir messen der Berufung eher geringe Erfolgsaussichten bei“, sagte die Vorsitzende Richterin. Das OLG will am 30. April eine Entscheidung verkünden.

Bei dem Angriff auf Befehl eines deutschen Obersts waren etwa 100 Menschen ums Leben gekommen, darunter zahlreiche Zivilisten. Afghanische Hinterbliebene verlangen von der Bundesrepublik Deutschland Schadenersatz (Aktenzeichen 7 U 4/14).

Ein US-Kampfjet hatte in der Nacht zum 4. September 2009 zwei von radikalislamischen Taliban gekaperte Tanklaster bombardiert, die in einem Flussbett feststeckten. Der damalige Bundeswehroberst Georg Klein befürchtete, dass die Aufständischen die Fahrzeuge als rollende Bomben benutzen könnten.

In dem Berufungsprozess in Köln fordert ein Vater 40 000 Euro Schmerzensgeld, weil seine zwei Söhne bei dem Angriff getötet worden seien. Zweite Klägerin ist eine Witwe und Mutter von sechs Kindern, die ihren Ehemann und Vater verloren haben. Die Frau verlangt 50 000 Euro. Die Bundesrepublik Deutschland hat als freiwillige Leistung an die Familien von 90 Opfern jeweils 5000 US-Dollar (4470 Euro) gezahlt.

In einer vorläufigen Einschätzung bestätigten die OLG-Richter das Urteil des Landgerichts Bonn, das die Klagen Ende 2013 als unbegründet abgewiesen hatte. Demnach konnte Klein nicht erkennen, dass sich Zivilpersonen bei den Tanklastern befanden, als er den Angriffsbefehl erteilte. Der Oberst habe zuvor alle möglichen Aufklärungsmaßnahmen genutzt. So habe er sich unter anderem sieben Mal bei einem Informanten rückversichert, dass sich nur Aufständische am Zielort aufhielten.

Die Anwälte der Kläger kündigten bereits an, in die nächste Instanz zu gehen, wenn das OLG ihre Klage abweisen sollte. „Wir werden auf jeden Fall bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen“, sagte Rechtsanwalt Karim Popal. „Die Klage wird niemals zurückgenommen. Wir fühlen uns als moralische Sieger.“