Das Bösinger Schlachthaus ist zwar eine defizitäre, aus Sicht der Gemeinde aber auch eine wichtige Einrichtung.Foto: kw Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Wohlüberlegte Ausnahmen

Nicht an allen Gebührenschrauben will die Gemeinde Bösingen im nächsten Jahr drehen. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe.

Bösingen (kw). Im Bösinger Gemeinderat wurde kürzlich der Kostendeckungsgrad bei einzelnen Gemeindeeinrichtung angesprochen. So hoch wie unbedingt nötig, gegenüber dem Bürger vertretbar und mit Blick auf die aktuelle, schwierige Situation – so hätte man die Ausführungen von Kämmerer Matthias Jetter auf einen Nenner bringen können.

Allerdings gibt es auch Einrichtungen in der Gemeinde, bei denen man einen größeren Abmangel in Kauf nimmt. Dazu zählt das Bösinger Schlachthaus. "Es war bisher immer kommunalpolitisches Ziel, diese kleine, aber wertvolle Gemeindeeinrichtung zu erhalten", betonte Jetter.

Erhöhung nicht zielführend

Die Einnahmen deckten zuletzt allerdings gerade mal ein Drittel der Ausgaben. 5240 Euro musste die Gemeinde im vergangen Jahr für den Betrieb des Schlachthauses zuschießen.

Dennoch sieht die Verwaltung eine Gebührenerhöhung nach wie vor nicht als "zielführend" an. Die wenigen Nutzer würden noch mehr belastet, die Nutzung des Schlachthauses würde für diese dann unwirtschaftlich werden – so die Aussage des Kämmerers. Er wies darauf hin, dass ein Teil der Einnahmen auf die Jäger entfalle.

Das Schwimmen im Lehrschwimmbecken soll laut Verwaltung ebenfalls nicht teurer werden. Eine Erhöhung sei zwar denkbar, doch es sei jetzt ein schlechter Zeitpunkt", war zu hören.

Nach dem schwierigen "Corona-Jahr 2020", in dem das Becken größtenteils nicht genutzt werden konnte, sollten jetzt nicht auch noch die Preise erhöht werden.

Hervorgehoben wurde die gute Auslastung. Öffentliches Baden finde nur am Mittwoch statt. Der größte Teil der Nutzung entfalle auf Schulen sowie verschiedene Einrichtungen und Vereine. Jetter machte klar: "Es muss Ziel bleiben, zum einen ein auskömmliches Gebührenaufkommen zu erzielen, andererseits jedoch auch eine gute Auslastung beizubehalten, um das Lehrschwimmbecken für unsere Schulen und Kindergärten noch lange erhalten zu können."

Ein Paradebeispiel für Wirtschaftlichkeit ist das Herrenzimmerner Backhaus. "Es trägt sich, das ist eine gute Sache", lobte der Kämmerer. Es bestehe kein Anlass, die Backgebühr anzupassen. Pro Brot sind derzeit 1,30 Euro zu entrichten.